Der Aschermittwoch läutete die 40-tägige vorösterliche Zeit ein. Die Regeln der Kirche für diesen Tag und diese Zeit sind nicht in allen Punkten eindeutig.
Zunächst sieht das katholische Kirchenrecht für sogenannte Bußtage vor, dass sich die Gläubigen „in besonderer Weise dem Gebet widmen, Werke der Frömmigkeit und der Nächstenliebe verrichten, sich selbst verleugnen (indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreu erfüllen) und nach Maßgabe der weiteren Regeln Fasten und Abstinenz halten sollen.“
Freitag ist immer Bußtag
Als Bußtage im Jahreskreis, an denen diese Regeln schlagend werden, definiert das Kirchenrecht „alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit“, die nun eben mit dem Aschermittwoch wieder begonnen hat. In Ernährungsfragen sind zwei unterschiedliche Begriffe (und damit zwei unterschiedliche Vorschriften der Katholischen Kirche) zu unterscheiden: Abstinenz und Fasten.
Angebote bis Ostern
- Unter dem Motto „KURS:WECHSEL“ lädt das Konservatorium für Kirchenmusik der Diözese Linz in der Fastenzeit 2020 mit Gedanken und Impulsen in Wort, Bild und Musik zum Nachdenken ein. www.dioezese-linz.at/kons-kirchenmusik/fastenzeit2020
- Seit Aschermittwoch bietet die katholische Kirche in Österreich auch wieder eine SMS-Aktion mit Papstgedanken an. Bis zum Karsamstag erhalten Interessierte an den 40 Tagen ein SMS mit einem Zitat des Pontifex. Anmelden kann man sich über das Mobiltelefon durch eine SMS mit dem Kennwort PAPST an die Telefonnummer 0664/6606651. Die Zusendung der Kurzmitteilungen ist für den Empfänger mit keinen Kosten verbunden. Das SMS-Service funktioniert für alle Handys österreichischer Mobilfunkbetreiber.
- Das Bibelwerk der Diözese Linz bietet in der Fastenzeit einen Mailservice an – immer am Montag einen Wochenimpuls und am Donnerstag einen Impuls für den folgenden Sonntag. Sie bestehen aus einem Bibelvers, einem meditativen Bild und einem aktualisierenden Text. Anmeldung unter www.dioezese-linz.at/site/bibelwerk/aufatmen
Abstinenz und Fasten
Dazu heißt es aus dem Vatikan zunächst: „Abstinenz von Fleischspeisen (oder einer anderen Speise entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz) ist zu halten an allen Freitagen des Jahres (wenn nicht ein Hochfest auf Freitag fällt).“ Und: „Abstinenz und Fasten ist zu halten an Aschermittwoch und Karfreitag.“ Wobei der Verzicht auf Fleischspeisen Gläubige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr betrifft und das Fastengebot „alle Volljährigen bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.“ Wie diese Regeln des Kirchenrechts dann in der Praxis der Ortskirchen tatsächlich gelebt werden, überträgt der Vatikan in seinem Regelwerk allerdings zu großen Teilen den jeweiligen Bischöfen: „Die Bischofskonferenz kann die Beachtung von Fasten und Abstinenz näher bestimmen und andere Bußformen (z. B. Werke der Caritas und der Frömmigkeit) ganz oder teilweise an Stelle von Fasten und Abstinenz festlegen.“ Speziell in Deutschland gibt es diözesane Bußordnungen.
Wie viel darf man essen?
Abstinenz in Form von Verzicht auf Fleisch (oder andere diözesan festgelegte Konsummittel) an Freitagen generell, sowie insbesondere an Aschermittwoch und Karfreitag ist hierzulande vielfach Usus. Bleibt die Frage, was in den Augen der Kirche unter dem Begriff „Fasten“ zu verstehen ist, der den Konsum an Aschermittwoch und Karfreitag zusätzlich einschränkt. Die Antwort enthält ein Schreiben von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1966. Darin heißt es: „Das Fastengebot schreibt vor, dass nur eine volle Mahlzeit am Tag eingenommen wird. Es verbietet jedoch nicht, etwas Speise am Morgen und Abend zu nehmen — wobei allerdings bezüglich Art und Menge der Speisen die bewährten örtlichen Gewohnheiten zu beachten sind.“
„Fastenzeit“ greift zu kurz
Generell wird bei Durchsicht der offiziellen Dokumente der Katholischen Kirche klar, dass die landläufige Bezeichnung „Fastenzeit“ für die 40 Tage vor Ostern viel zu kurz greift und der Begriff „Bußzeit“ die Zielsetzungen deutlich besser beschreibt. Ein Schluss, der auch aus dem Katechismus, dem offiziellen Lehrbuch des Glaubens, ableitbar ist. Dort heißt es nämlich unter Punkt 1430: „Wie schon die Aufforderung der Propheten zielt auch der Ruf Jesu zu Umkehr und Buße zunächst nicht auf äußere Werke, Sack und Asche, Fasten und Abtötungen, sondern auf die Bekehrung des Herzens, auf innere Buße. Ohne sie bleiben Bußwerke unfruchtbar und unehrlich.“ Wobei der Katechismus der Katholischen Kirche unter „innerer Buße“ in den Erläuterungen wörtlich eine „radikale Neuausrichtung des ganzen Lebens, Rückkehr und Umkehr zu Gott aus ganzem Herzen, Verzicht auf Sünde und Abneigung gegen die bösen Taten, die wir begangen haben“ subsumiert.
Liturgische Farbenlehre
Die liturgische Jahreszeit lässt sich aber nicht nur anhand der Texte, sondern in den katholischen Messfeiern auch mit den Augen, erkennen. Als liturgische Farbe in der Fastenzeit, aber auch für Begräbnisse und das Allerseelenfest charakterisiert die Farbe Violett die Zeit des Übergangs und der Verwandlung, es symbolisiert eine Zeit der Besinnung und der Umkehr. In den Bußzeiten vor Ostern (Fastenzeit) und Weihnachten (Advent) wird darum Violett getragen, außer am vierten Fastensonntag („Laetare”) und dem dritten Adventsonntag („Gaudete”), an dem die Farbe Rosa (sozusagen das „helle” Violett) im Gottesdienst verwendet wird. Die Farbe Rot als Farbe des Blutes (als Zeichen der Märtyrer) und als Farbe des Feuers (Zeichen des Heiligen Geistes) wird am Palmsonntag, am Karfreitag, an Pfingsten sowie an Märtyrerfesten getragen. An Hochfesten wie eben dann zu Ostern wird die Farbe Weiß getragen — gegebenenfalls kann sie allerdings auch durch die besonders festlichen Farbvarianten Gold oder Silber ersetzt werden. Und nur wegen der Vollständigkeit: Als liturgische „Alltagsfarbe” wird Grün bei allen Gottesdiensten im Jahreskreis getragen, wenn keine andere liturgische Farbe vorgeschrieben ist.
Die Zahl 40
Ab dem 4. Jahrhundert wurde eine 40-tägige Vorbereitungszeit auf Ostern praktiziert. Davor gab es im 2. Jahrhundert ein zweitägiges Trauerfasten vor Ostern, das sich später zur Karwoche ausdehnte. Es diente der Vorbereitung für die TaufkandidatInnen zu Ostern und die damals übliche Form des öffentlichen Büßens. Die Zahl 40 ist in der Bibel eine „Symbolzahl“. Sie bezeichnet eine Phase, in der sich Menschen auf ein besonderes Ereignis und auf eine Begegnung mit Gott vorbereiten: 40 Tage und Nächte regnete es während der Sintflut; 40 Jahre wanderten die Israeliten durch die Wüste; 40 Tage und 40 Nächte fastete Jesus in der Wüste.
Ursprünglich – so etwa in Rom gegen Ende des 4. Jahrhunderts – scheint das Fasten am 6. Sonntag vor Ostern (Invocavit) begonnen zu haben, es endete am 40. Tag, dem Gründonnerstag, an dem die Büßer wieder zum Empfang der Kommunion zugelassen wurden. Ab dem 5. Jahrhundert wurden die Sonntage (als „kleine“ Auferstehungstage) vom Fasten ausgenommen. Um auf eine vierzigtägige Fastenzeit zu kommen, wurde daher der Beginn des Fastens (caput ieiunii) auf den Aschermittwoch vorgezogen und auch die beiden Tage des Trauerfastens (Karfreitag und Karsamstag) noch mitgerechnet.
Nach einer anderen Zählweise, welche die Sonntage einschließt, beginnt die Fastenzeit am Aschermittwoch und geht bis Palmsonntag. Mit dem Palmsonntag beginnt die heilige Woche, die dann als gesonderter Abschnitt gerechnet wird.