Luxemburgs Großherzog Henri ernennt Sohn zum Stellvertreter

Guillaume übernimmt ab 8. Oktober bestimmte Zuständigkeiten - Termin für Abdankung unklar

In Luxemburg bahnt sich ein Wechsel an der Staatsspitze an: Großherzog Henri wird seinen Sohn Guillaume am Dienstag (8.10.) offiziell zu seinem Stellvertreter ernennen und somit die Amtsübergabe vorbereiten.

Als „Lieutenant-Représentant“ werde Erbgroßherzog Guillaume (42) dann „bestimmte Zuständigkeiten“ übernehmen, während Großherzog Henri (69) weiter Staatschef bleibe, teilten das Staatsministerium und der großherzogliche Palast mit. Wann Henri abdankt, ist noch offen.

Großherzog Henri ist seit dem 7. Oktober 2000 Staatschef des zweitkleinsten Landes der Europäischen Union. Er hatte im Juni zum luxemburgischen Nationalfeiertag angekündigt, seinen Sohn zum Statthalter zu machen.

Henri selbst war zweieinhalb Jahre vor der Abdankung seines Vaters Jean „Lieutenant-Représentant“ geworden. Luxemburg ist neben den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Schweden und Spanien einer von sechs EU-Staaten, die kein gewähltes Staatsoberhaupt haben.

Welche Kompetenzen der künftige Thronfolger übernehmen wird, sei unklar, sagte der Professor für Verfassungsrecht an der Universität Luxemburg, Luc Heuschling, der Deutschen Presse-Agentur.

Es hänge davon ab, was Großherzog Henri im Einvernehmen mit der Regierung entscheide. Laut der neuen Verfassung von 2023 sei die Übertragung aller Aktivitäten des Staatschefs an den Stellvertreter möglich. Der entsprechende Artikel 58 sei da „ganz vage“, wie auch schon die früheren Verfassungen.

Seiner Ansicht nach müsste die luxemburgische Regierung „die Grenzen der Kompetenzausübung durch den Statthalter“ offiziell definieren und auch öffentlich machen. Die Ernennung von Guillaume zum „Lieutenant-Représentant“ wird am Dienstag vom luxemburgischen Premierminister Luc Frieden gegengezeichnet.

Heuschling sieht die Rolle des Stellvertreters kritisch. „An sich hat die Stellvertretung etwas Absurdes“, sagte der Luxemburger Monarchie-Experte. In einer Monarchie – und dies gelte auch für eine parlamentarische Demokratie, die nur die Form der Monarchie beibehält – dürfe es im Prinzip nur einen Staatschef geben: „Da stellt sich die Frage: Wieso brauchen wir für die gleiche Arbeit, die bisher von einem Einzelnen gemacht wurde, jetzt zwei Amtsinhaber: einen Regenten und einen Mitregenten?“

Es gebe europäische Monarchien, in denen in der Vergangenheit die Einsetzung eines Stellvertreters aus geografischen Gründen sinnvoll gewesen sei. So auch im Großherzogtum Luxemburg, bevor es 1890 seine eigene Dynastie bekam.

Denn zuvor hatte es eine Personalunion mit den Niederlanden gegeben – der niederländische König war gleichzeitig Großherzog von Luxemburg, saß aber in den Niederlanden. 1850 hatte König Großherzog Wilhelm III. seinen Bruder Heinrich als Stellvertreter für Luxemburg eingesetzt.

Heute aber gebe es in Luxemburg „eigentlich keinen Grund mehr, eine Stellvertretung einzusetzen“, sagte Heuschling. Bis dato habe es im Großherzogtum, das als Staat seit 1830 existiert, fünf Stellvertretungen gegeben. Eine Zeitgrenze dafür gebe es laut Verfassung nicht.

Der Jurist geht aber davon aus, dass die Periode bis zur offiziellen Thronbesteigung von Guillaume „nicht zu lange dauern“ werde. Henri werde sich dafür einen günstigen Moment aussuchen, „in dem es gerade keine kritischen Diskussionen über die Monarchie Luxemburgs“ gebe.

Erbgroßherzog Guillaume ist seit Oktober 2012 mit Prinzessin Stéphanie verheiratet, einer belgischen Gräfin. Die beiden haben zwei Söhne. Luxemburg ist das einzige noch heute bestehende Großherzogtum der Welt und zählt rund 670.000 Einwohner. Großherzog ist ein Titel für Monarchen im Rang zwischen König und Herzog.

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