Papst plant Konsistorium für Ernennung von 21 neuen Kardinälen

Zu Maria Empfängnis wird Papst Franziskus ein neues Konsistorium für die Ernennung von Kardinälen abhalten. Franziskus wird 21 Kardinäle kreieren, die aus der ganzen Welt stammen, kündigte der Heilige Vater beim Angelus-Gebet am Sonntag an. Am Petersplatz verlas der Papst die Liste der neuen Kardinäle, zu denen auch Roberto Repole, Erzbischof von Turin, und Baldassarre Reina, seit diesem Sonntag Generalvikar der Diözese Rom, zählen.

Die neuen Kardinäle kommen aus einer Vielzahl von Ländern, darunter Argentinien, Brasilien, Chile, Peru, Italien, Großbritannien, Serbien, Japan, Indonesien, Kanada, Elfenbeinküste und Algerien. Die Liste enthält 20 Kardinäle, die unter 80 Jahre alt sind und somit im Konklave zur Wahl eines neuen Papstes nach dem Tod oder Rücktritt von Franziskus antreten können. Es wird das 10. Konsistorium sein, das der Papst seit seiner Wahl vor 11 Jahren als erster Pontifex aus Lateinamerika einberufen hat.

Schönborn verliert altersbedingt Wahlrecht

Das Konsistorium ist die Versammlung der in Rom anwesenden Kardinäle, darunter als einziger Österreicher der Wiener Erzbischof Christoph Schönborn, der wegen der Vollendung seines 80. Lebensjahres im Jänner das Recht zur Teilnahme an der Papstwahl verliert. Einberufen wird das Konsistorium vom Papst, der auch den Vorsitz führt. Die Ernennung der neuen Träger des Kardinalspurpur wird erst mit dieser Vollversammlung am 8. Dezember rechtswirksam. Der Papst überreicht ihnen während der Feier ihr Ernennungsdekret und das rote Birett als Kopfbedeckung.

Das größte Konsistorium der Kirchengeschichte hatte 2001 Johannes Paul II. veranstaltet, als er gleichzeitig über 40 neue Kardinäle ernannte. Dabei überschritt er die von Paul VI. im Jahr 1968 erlassene Höchstzahl von 120 Wahlberechtigten – zeitweise gab es unter Johannes Paul 135 Purpurträger unter 80 Jahren. Das Kirchenrecht sieht die Versammlung der Kardinäle auf zwei Weisen vor: Als ordentliches Konsistorium, an dem nur die in Rom lebenden Kardinäle teilnehmen, und als außerordentliches Konsistorium unter Beteiligung aller Kardinäle der Kirche.

Derzeit gibt es 122 Kardinäle, die bei der Papstwahl ihre Stimme abgeben können. Nach dem Tod oder Rücktritt des Kirchenoberhaupts wählen sie in geheimer Wahl im Konklave einen neuen Papst, wobei eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Die Purpurträger sind angehalten, sich bei ihrer Entscheidung vom Heiligen Geist leiten zu lassen. Formell kann jeder Katholik Papst werden. Faktisch gilt eine Angehörigkeit zum Kardinalskollegium als Voraussetzung für die Wahl. Urban VI. war Ende des 14. Jahrhunderts der letzte Papst, der zum Zeitpunkt seiner Wahl nicht schon Kardinal war; er war lediglich Erzbischof.

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