Behördliche KI braucht Kontrolle

Tursky präsentiert „Meilenstein“ im Umgang mit Künstlicher Intelligenz

Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) will dem europäischen AI-Act, der den Umgang mit künstlicher Intelligenz regeln soll, vorgreifen. Noch in diesem Jahr solle die bereits angekündigte Servicestelle in der Regulierungsbehörde RTR installiert werden, kündigte er am Donnerstag an.

Zudem soll noch vor Inkrafttreten des AI-Acts eine Kennzeichnungspflicht von KI-Systemen der öffentlichen Hand eingeführt werden.

Österreich ist Vorreiter bei neuer Servicestelle

Die Servicestelle dient als Vorläufermodell der geplanten Behörde für Künstliche Intelligenz. Diese soll dann die Zertifizierung und Marktüberwachung übernehmen. „Österreich ist neben Spanien und den Niederlanden eines der ersten Länder mit einer solchen Servicestelle“, zeigte sich Tursky überzeugt von dem „Meilenstein“ im Umgang mit KI. Ziel sei es, eine Behörde zu schaffen, die Service im Fokus hat und den Unternehmen sowie Bürgern als Anlaufstelle dient.

Kompetenzbildung ist für Tursky der weitere Schlüssel im Umgang mit KI. So wird im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive (DKO) ein Schwerpunkt auf Basiswissen zu künstlicher Intelligenz und Bewusstseinsbildung im Umgang damit gelegt. Die ersten 800 Workshops, die niederschwellig in allen Gemeinden des Landes abgehalten werden, starten im Oktober dieses Jahres.

Mit der Erstellung eines KI-Monitors werden zudem die Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf die Gesellschaft, Unternehmen und Verbraucher untersucht. Dieser soll helfen, künftige Maßnahmen „zur Maximierung der Vorteile und Minimierung der Risiken von KI zu entwickeln“, heißt es. Die Daten des KI-Monitors werden öffentlich auf digitalaustria.gv.at verfügbar sein.

Unterstützung kommt von den Bereichssprechern der Koalition, Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne). Auch die Arbeiterkammer begrüßte die Ankündigung. Kritik kam jedoch von den Neos, die den Plan als zu früh ablehnen.

Eine Neuerung gibt es beim Digitalen Amt

Nachdem bisher lediglich die Verlegung des Hauptwohnsitzes oder die Abmeldung elektronisch möglich war, kann man bald auch eine Nebenwohnsitzmeldung digital erledigen. Der Ministerrat hat am Mittwoch eine entsprechende Novelle des Meldegesetzes beschlossen. Die technische Umsetzung soll ab Frühjahr 2024 im Zuge des geplanten Relaunches der Digitales-Amt-App erfolgen.

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