Ab kommenden Montag können auch gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen einen Energiekostenzuschuss beantragen. Damit sollen die gestiegenen Energiekosten bei Non-Profit-Organisationen (NPO) wie Sport- oder Kulturvereinen, Sozialeinrichtungen und kirchlichen Einrichtungen abgefedert werden. Gefördert werden rückwirkend 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 Prozent des Jahres 2023.
Die Regierung hat für die im vergangenen Jahr angekündigte Maßnahme bis zu 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonten am Donnerstag in einer Aussendung die Bedeutung der gemeinnützigen und ehrenamtlichen Organisationen für den Zusammenhalt in der Gesellschaft.