Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen startet am Montag

Ab kommenden Montag können auch gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen einen Energiekostenzuschuss beantragen. Damit sollen die gestiegenen Energiekosten bei Non-Profit-Organisationen (NPO) wie Sport- oder Kulturvereinen, Sozialeinrichtungen und kirchlichen Einrichtungen abgefedert werden. Gefördert werden rückwirkend 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 Prozent des Jahres 2023.

Die Regierung hat für die im vergangenen Jahr angekündigte Maßnahme bis zu 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonten am Donnerstag in einer Aussendung die Bedeutung der gemeinnützigen und ehrenamtlichen Organisationen für den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Auch sie seien in den vergangenen Jahren aufgrund der hohen Energiepreise großen Belastungen ausgesetzt gewesen, mit dem Energiekostenzuschuss sollen sie nun entlastet werden, hieß es.

Anträge können zwischen 22. Jänner und 30. Juni online über die Plattform www.ekz-npo.at rückwirkend für das Jahr 2022 gestellt werden, Anträge für das Jahr 2023 werden in der zweiten Jahreshälfte möglich sein, hieß es. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten müssen von den förderbaren Kosten abgezogen werden. Abgewickelt werden die Auszahlungen von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), der Förderbank des Bundes.

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