Eine finanzielle Verbesserung für Menschen mit Beeinträchtigung setzen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Christian Dörfel nun dauerhaft um: Sozialhilfe-Bezieherinnen und Sozialhilfe-Bezieher in einer geschützten Arbeit oder fähigkeitsorientierten Aktivität müssen sich ihre Einkünfte („Taschengeld“) aus diesen Aktivitäten künftig nicht mehr vollständig auf die Sozialhilfe anrechnen lassen, sondern es bleibt ein monatlicher Freibetrag von bis zu 160 Euro. Eine entsprechende Regelung, die bereits auf Basis der Sozialhilfe-Novelle 2023 erlassen wurde, gilt nach Abstimmung mit Gemeinde- und Städtebund nun unbefristet.
„Oberösterreich ist das Land des Miteinanders. Wir haben eine Verantwortung für jene, die unsere besondere Unterstützung brauchen. Gerade die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen ist eine zentrale Aufgabe der Politik. Arbeit und Leistung werden bei uns anerkannt und wertgeschätzt. Mit dieser Verbesserung stellen wir eine Ungerechtigkeit im Bereich der Sozialhilfe dauerhaft ab“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.
„Wir nehmen in Oberösterreich unsere Verantwortung für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung wahr. Arbeit gibt Würde und das Gefühl, gebraucht zu werden. Daher unterstützen wir es, wenn Menschen mit Beeinträchtigung, die Sozialhilfe beziehen, einen Teil ihrer Einkünfte aus einer fähigkeitsorientierten Aktivität oder geschützten Arbeit bestreiten. Mit der Verlängerung des Freibetrags setzen wir ein weiteres Zeichen, dass wir in Oberösterreich Menschen mit Beeinträchtigung aktiv eine Chance am Arbeitsmarkt geben,“ erklärt Sozial-Landesrat Christian Dörfel.
Die entsprechende Verordnung wurde nach einer Test- und Evaluierungsphase nun auf unbestimmte Zeit erlassen. In Oberösterreich sind davon etwa 400 Personen betroffenen. Der Freibetrag beträgt 15 % des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes, also der derzeitigen Höhe der Sozialhilfe, wenn sie voll ausbezahlt wird. Oberösterreich hatte diesen Freibetrag bereits im Vorgängermodell der Sozialhilfe, der jedoch bei der bundesweiten Vereinheitlichung der Sozialhilfe nicht mehr berücksichtigt wurde.
Mit der Novelle des Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SOHAG) wurden für bestimmte, von Armut betroffenen Gruppen, weitere deutliche Verbesserungen umgesetzt: So bekommen Bewohner/innen von Frauenhäusern oder Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen seit der Novelle den vollen Sozialhilfe-Richtsatz.