Außergewöhnliche Zeiten bringen außergewöhnliche Maßnahmen mit sich — das gilt auch für den oberösterreichischen Landtag.
Um alle notwendigen Sicherheits- und Hygienevorschriften einhalten zu können, wird — wie berichtet — die für Donnerstag angesetzte Sitzung aus dem Linzer Landhaus in den Festsaal des Landeskulturzentrums Ursulinenhof verlegt.
Anteilnahme und Dank
Weil es dort genügend Platz gibt, sei eine Reduktion der teilnehmenden Abgeordneten nicht notwendig, so Landtagspräsident Wolfgang Stanek. „Wir können alle gesetzten Maßnahmen des Bundes für die Landtagssitzung einhalten und achten so auf die Gesundheit der Abgeordneten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Stanek unlängst im VOLKSBLATT-Interview.
Außergewöhnlich ist bei dieser Sitzung aber auch, dass alle 56 Mandatare eine „Gemeinsame Erklärung“anlässlich der Covid-19-Pandemie verabschieden, erst die sechste in den letzten zehn Jahren. Darin wird auf die besonderen Herausforderungen eingegangen, „alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind direkt oder indirekt betroffen“, heißt es in der Erklärung. Und, so weiter in der Erklärung: „Die Abgeordneten des Oberösterreichischen Landtages drücken allen Betroffenen tief empfundene Anteilnahme aus und bedanken sich bei allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern, die durch ihre Unterstützung — sei es in materieller oder persönlicher Hinsicht — helfen, das Leid und die Einschränkungen für die Betroffenen sowie deren Sorgen und Ängste zu lindern, Leben zu retten, Schäden und Folgen so gut als möglich zu minimieren und im Rahmen der Pflege und insbesondere auch der Aufrechterhaltung der Nahversorgung und der sonstigen Infrastruktur eingesetzt sind“.
Auf Grundrechte achten
In ihrer gemeinsamen Erklärung geben die 56 Abgeordneten von OÖVP, FPÖ, SPÖ und Grünen aber auch ein Versprechen ab: „Niemand wird im Stich gelassen — dies gilt gleichermaßen für den soweit möglichen Ausgleich von persönlichen und finanziellen Nachteilen wie auch für die Zeit der kommenden Wiederherstellung möglichst weitgehend normaler Verhältnisse“.
Apropos normale Verhältnisse: Angesprochen wird in der Landtagserklärung das Thema Grund- und Freiheitsrechte. Die Abgeordneten sehen es demnach „als ihre Pflicht an, sehr genau darauf zu achten, dass aktuell auch mit gewissen Einschränkungen der persönlichen Freiheit verbundene Maßnahmen weiterhin verhältnismäßig eingesetzt und diese so rasch als möglich wieder zurückgenommen werden“. Gesetzliche Maßnahmen dürfen „keinesfalls“ dazu benützt werden, „Grund- und Freiheitsrechte nachhaltig zu beschränken“, auch dürfen sie nicht „zu weiteren Kompetenzverlusten der Landesgesetzgebung führen“.