Novelle ist keine Generalamnestie für Schwarzbauten

Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner: Baurechtsnovelle ist eines der größten Gesetzesvorhaben dieser Periode

Im Ausschuss für Standortentwicklung wurde unter anderem die geplante Baurechtsnovelle zur Widmungsergänzung bei Baufehlern thematisiert. Künftig sollen betroffene Eigentümer die Möglichkeit haben, geringfügige widmungswidrige Überbauungen durch empfindliche Ausgleichszahlungen zu sanieren.

Laut Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner handle es sich bei der geplanten Novelle keineswegs um eine „Generalsamnestie“ für „Schwarzbauten“ – eine Vielzahl von Voraussetzungen müssten für die nachträgliche Widmungsergänzung erfüllt werden.

Gänzliche „Grünlandbauten“, Bauten ohne ursprünglichen Baukonsens, also „Schwarzbauten“ im klassischen Sinn oder Gebäude, die weder dem Wohn- noch dem Geschäftszweck dienen, seien grundsätzlich nicht von dieser Ergänzung und in der OÖ. Bauordnung umfasst.

„Mit dieser Novelle bringen wir eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben für Eigenheimbesitzer auf den Weg – unser Ziel ist es, bestehenden Wohnraum zu erhalten und damit Existenzen zu sichern. Im heutigen Ausschuss wurden viele Details dazu besprochen und offene Fragen von den anderen Fraktionen geklärt – mir war es wichtig, heute Rede und Antwort zu stehen, denn so ist gelungen, etwaige Ungereimtheiten schon frühzeitig auszuräumen“, so Haimbuchner per Presseaussendung.

Die mobile Version verlassen