Rosenkranz wegen Auslieferungsbegehrens in Erklärungsnot

Laut einem „Standard“-Bericht soll Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) ein Begehren auf Auslieferung dreier FPÖ-Abgeordneter zehn Tage lang zurückgehalten haben. Am 20. November habe Rosenkranz dementsprechende Post von der Staatsanwaltschaft Wien erhalten, die Parteien hätten davon allerdings erst aus den Medien erfahren. ÖVP, SPÖ und Grüne verlangten nun eine Erklärung.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Aufhebung der Immunität der FPÖ-Mandatare Harald Stefan, Martin Graf und Klubdirektor Norbert Nemeth beantragt, weil sie wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung ermitteln will. Grund ist deren Teilnahme an einem Begräbnis, bei dem ein auch von der Schutzstaffel SS verwendetes Lied gesungen wurde – der FPÖ zufolge allerdings in einer Version von 1814.

ÖVP, SPÖ und Grüne übten Kritik

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim pochte auf eine „sofortige lückenlose Aufklärung, warum der FPÖ-Nationalratspräsident die staatsanwaltschaftlichen Ersuchen so lange zurückgehalten hat.“ ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl forderte, dass der Präsident die Sache sofort kläre, sonst sei man „gezwungen anzunehmen, dass Rosenkranz bei seiner Amtsführung völlig versagt oder bewusst die Geschäftsordnung gebrochen hat.“ Ebenfalls verlangte die geschäftsführende Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, eine Erklärung und meinte, sich des Eindrucks nicht erwehren zu können, „dass Rosenkranz nicht verstanden hat, dass er seine Rolle unbeeinflusst und nicht als Parteisoldat auszuführen hat.“

Laut der Geschäftsordnung des Nationalrats weist der Präsident solche Ansuchen „sofort nach dem Einlangen“ dem Immunitätsausschuss zu. Von einem Sprecher des Nationalratspräsidenten hieß es laut „Standard“, das Ersuchen sei zeitnah an die zuständige Stelle im Haus weitergeleitet worden. Laut Parlamentsdirektion sei das Schreiben allerdings erst am Freitag, zehn Tage nach dem 20. November, in der Kanzlei des Nationalrats eingegangen.

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