Staatsanwälte pochen auf unabhängige Weisungsspitze

Die Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Elena Haslinger, sieht in den Empfehlungen der Kommission um den Korruptionsexperten Martin Kreutner zur Justiz auch eigene langjährige Forderungen angesprochen. Dies betreffe etwa die unabhängige Weisungsspitze, wie sie im Bericht zur Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft festgehalten sei. „Das können wir nur unterstützen“, so Haslinger zur APA.

Skeptischer ist Haslinger bei der von der Kommission vorgeschlagenen öffentlichen Erklärung von Staatsanwälten zur Distanz von Politik und Medien. Das sei zwar ein wichtiger Punkt, aber bereits ohnehin im Berufskodex der Ankläger enthalten. „Das dürfte bei den Recherchen der Kommission untergegangen sein.“

Im Detail ansehen müsse man sich die ebenfalls angeregten Änderungen bei den Berichtspflichten der Staatsanwälte. „Das hängt dann stark damit zusammen, wie künftig die neue Weisungsspitze konkret ausgestaltet wird“, meinte Haslinger.

Die nach dem Auftauchen von Tonaufnahmen des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek eingesetzte Untersuchungskommission hatte am Montag ihre Empfehlungen vorgelegt und etwa die Einrichtung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft, die „Außerstreitstellung sowie Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bei gleichzeitiger Herauslösung des ‚Bundes-Nadelöhrs‘ Oberstaatsanwaltschaft Wien als Instanz“ sowie die Beschränkung des staatsanwaltlichen Instanzenzuges auf zwei Instanzen bei gleichzeitiger Stärkung der gerichtlichen Kontrolle und Reduktion des Berichtswesens gefordert.

Der eigentliche Bericht der Kommission, der dem Justizministerium übermittelt wurde, soll dagegen erst nach einer medien- und datenschutzrechtlichen Prüfung veröffentlicht werden. Das sorgt für Kritik von ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker. „Die Präsentation des Berichts der Kreutner-Kommission, ohne gleichzeitig den Bericht selbst zu veröffentlichen, tut der Angelegenheit keinen Gefallen“, hieß es in einer Aussendung. Bei der von Ingeborg Zerbes geleiteten Kommission nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November 2020 sei dies anders und eine sofortige Veröffentlichung problemlos möglich gewesen.

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