Nach dem Finanzausgleich ist vor dem Finanzausgleich: Das Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) bewertet den Ende des vergangenen Jahres bis 2028 abgeschlossenen Finanzausgleich grundsätzlich positiv, drängt aber auf eine rasche Weiterentwicklung.
Denn dessen Zukunftsfähigkeit sei „nur eingeschränkt“ gegeben, wie es bei einer Pressekonferenz am Donnerstag hieß. Notwendig seien strukturelle Reformen, zudem fehle der Spielraum für zusätzliche Investitionen.
Darüber hinaus fordert auch der Städtebund — wie auch der Gemeindebund — weitere Mittel. Neben den Problemen in der Bauwirtschaft und den Personalkosten gebe es vor allem im Bereich Klima und Energie „drängende Herausforderungen“.
FAG-Einigung unter schwierigen Bedingungen
Das KDZ hat gemeinsam mit der TU Wien — Forschungsbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik — den Ende November geschlossenen Pakt analysiert und bewertet. Die Finanzausgleichsverhandlungen waren geprägt von einem geringeren Einnahmepotenzial durch Maßnahmen wie die teilweise Abschaffung der Kalten Progression und größeren Ausgaben durch die Teuerung, resümierte KDZ-Forscherin Karoline Mitterer. Die „großen Brocken“ wie die Ertragsanteile seien dabei „im Wesentlichen konstant geblieben“.
Michael Getzner von der TU Wien sieht in der „Einigung unter schwierigen Bedingungen“ einen „Kompromiss“. Die zusätzlichen Mittel würden vorwiegend die Teuerung abfedern. Für substanzielle Zukunftsinvestitionen gebe es nur wenig Spielräume. Auch sei weder über die Aufgabenorientierung noch den Föderalismus selbst diskutiert worden. „In der Struktur des Finanzausgleichs ändert sich nichts“, erklärte Getzner. Weiterhin würden die „üblichen Instrumente“ angewandt.
Nach wie vor fehle ein umfassender aufgabenorientierter Zugang, der bei einer Reform des vertikalen Aufteilungsschlüssel möglich gewesen wäre, so Getzner. Die veränderte Aufgabenlast sei erneut über zusätzliche Transfers des Bundes an Länder und Gemeinden gelöst worden. Die immer größere Anzahl an Transfers „verkompliziere“ den Finanzausgleich. Ebenso wie der eingeführte Zukunftsfonds.
Insgesamt sei es nur eingeschränkt gelungen, den Finanzausgleich an die Anforderungen des Klimaschutzes anzupassen. Hier wäre eine gebietskörperschaftsebenen-übergreifenden „Climate Governance“ nötig, mit effektiven Finanzierungsinstrumenten, Monitoring und allfälligen Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung, betonte Getzner. Die im Zukunftsfonds festgeschriebenen Zielsetzungen seien nämlich unverbindlich und eine Zielverfehlung werde nicht sanktioniert.
Mitterer wünscht sich, dass die Dinge angegangen werden, um eine langfristige Absicherung vorantreiben zu können. Darunter grundlegende Reformen wie etwa eine stärkere Aufgabenorientierung durch Reform des vertikalen Schlüssels, die Grundsteuerreform, eine Transferentflechtung, die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge oder Finanzierungslösungen für Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung.