Zwei Jahre Haft für 14-Jährige wegen Terrorverdachts

Eine 14-Jährige ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verurteilt worden. Sie soll als Anhängerin der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geplant haben, am Jakominiplatz in der Innenstadt „Ungläubige“ zu töten. Das Mädchen wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die zarte 14-Jährige mit zwei Zöpfen und Brille hörte sich ohne Regung an, was ihr die Staatsanwältin alles vorwarf. „Sie hatte eine radikal-religiöse Einstellung und schon vor ihrem 14. Lebensjahr beschlossen, auszureisen und sich an den Kampfhandlungen des IS zu beteiligen“, schilderte die Anklägerin. Aus einem Chat ging hervor, dass sie sich mit einem Mädchen in Deutschland über einen Anschlag am Jakominiplatz ausgetauscht habe. Ihre Gesprächspartnerin wurde verhaftet, und die deutschen Behörden verständigten die österreichische Polizei.

Mittlerweile hatte die 14-Jährige Kontakt mit einem Unbekannten, der sich „Osman“ nannte. Er riet von der Messerattacke ab, da das Mädchen über keinerlei Kampferfahrung verfügen würde. Sie fragte ihn, wo sie einen Sprengstoffgürtel für einen Anschlag bestellen könne. Er schickte ihr eine Anleitung zum Bombenbau, die laut dem Gerichtssachverständigen auch funktioniert hätte.

„Alles, was die Anklage anführt, ist vor ihrem 14. Geburtstag passiert, da war sie noch nicht strafmündig“, betonte der Verteidiger. Die Anklage umfasst nur die wenigen Tage nach dem 14. Geburtstag der Jugendlichen heuer im Mai. „Sie hat sich in der Haft geändert und wird so etwas nie mehr machen“, war der Anwalt überzeugt.

„Ich fühle mich nicht schuldig, aber ich habe die Bilder und Videos heruntergeladen“, erklärte die 14-Jährige. „Warum fühlen Sie sich dann nicht schuldig?“, wollte die Richterin wissen. „Ich bin in keiner IS-Gruppe und es stimmt nicht, dass ich eine Bombe bauen wollte“, antwortete das Mädchen.

„Sie hat sich in die virtuelle Welt zurückgezogen, weil sie sonst niemanden gehabt hat“, versuchte der Verteidiger zu erklären. In dieser Welt hatte sie Kontakte zu IS-Anhängern, das leugnete die Angeklagte gar nicht. „Ich wollte wahre Freunde, die mich akzeptieren, wie ich bin, und das haben die Leute vom IS.“

Dass sie über eine Messerattacke in Graz mit ihren Chat-Freunden gesprochen habe, gab die Beschuldigte ebenfalls zu. „Wann war der Anschlag geplant?“, fragte die Richterin. „Ich habe gesagt, dass ich den Anschlag mache, wenn der Ramadan endet“, antwortete die Angeklagte. Das wäre am 20. April gewesen, da war sie immer noch strafunmündig.

Vor Gericht wurden auch verschiedene Videos gezeigt, unter anderem jenes, in dem die Jugendliche dem IS-Anführer auf Arabisch die Treue schwört. Sie trägt dabei einen – selbst gebastelten – Niqab und liest den Text vor. Auf die Frage, warum sie das gemacht habe, kam die Antwort: „Weil andere Leute wollten, dass ich das mache.“ Das Video lud sie vier Tage, nachdem sie von einem Chatpartner die „Zutatenliste“ für eine Bombe bekommen hatte, hoch. „Ich wollte dazugehören“, rechtfertigte sie sich.

Der 14. Geburtstag war am 8. Mai, nachher teilte sie noch ein Video über Osama Bin Laden und einer Katze, die eine Mütze mit Prophetensiegel – Zeichen des IS – trägt. „Ich finde Katzen süß“, meinte das Mädchen dazu. „Ich finde Katzen auch süß, habe aber noch nie ein Bild mit so einer Mütze gesehen“, meinte die Vorsitzende. Gefragt nach ihren Zukunftsplänen antwortete die 14-Jährige: „Ich möchte die Schule fertig machen, eine Lehre machen und Arbeit finden“. Als Berufswunsch nannte sie „Krankenschwester oder Privatdetektivin“.

Der Schöffensenat verhängte eine unbedingte Strafe von zwei Jahren. Die Angeklagte habe sich über ein Jahr hinweg radikalisiert und verfüge über „umfangreiches Wissen“. Daher „meinen wir, es ist weiter Haft nötig, damit nicht irgendein Chat oder Video sie von etwas anderem überzeugen kann“, begründete die Richterin die unbedingte Haftstrafe. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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