Die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angestrengte Geldstrafe beim Kartellgericht in der Höhe von 15 Mio. Euro gegen den Auto-Generalimporteur Peugeot Austria wurde nun rechtskräftig. In der Causa geht es um den Missbrauch von Marktmacht gegenüber heimischen Autohändlern bis 2021. Die BWB stellte bei Peugeot Verstöße gegen das Kartellgesetz und Marktmachtmissbrauch im Bereich Neuwagenvertrieb und Werkstättenbetrieb fest.
Ins Rollen gebracht hat die Causa der oberösterreichische Peugeot-Händler Büchl, der sich Ende 2018 an das Kartellgericht gewandt hatte, weil er mit den Vorgaben von Peugeot Austria nicht einverstanden war. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht erachtete im Jahr 2021 sechs von zwölf beanstandeten Punkten in der Händlerbeziehung mit Büchl als nicht zulässig.
Laut dem rechtskräftigen OGH-Entscheid darf Peugeot Austria unter anderem nicht mehr Prämienzahlungen an den Händler mit Kundenzufriedenheitsumfragen koppeln. Weiters darf der Peugeot-Generalimporteur auch nicht mehr die Handelsspanne der Händler reduzieren, wenn diese bewusst überhöhte Verkaufsziele nicht erreichen. Der Abstellungsauftrag des OGH sei bereits 2021 „vollständig umgesetzt“ worden, hieß es von Peugeot Austria im August.
Die Wettbewerbshüter wollen die gesamte Autobranche weiter unter Beobachtung halten. „Die BWB erhält nach wie vor Beschwerden im Kfz-Markt, denen die BWB engmaschig nachgeht“, sagte BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf am Mittwoch in einer Aussendung. „Allerdings waren diese bis jetzt nicht ausreichend, um weitere Ermittlungsschritte einzuleiten.“
Belegbare Vorwürfe können anonym über das Whistleblowingsystem der BWB eingebracht werden. Im laufenden Jahr gingen bisher 63 Whistleblower-Meldungen bei der Wettbewerbsbehörde ein, hieß es auf APA-Anfrage. Im Vorjahr waren es 97 Meldungen.