Ab 15. Juli kann wieder der Handwerkerbonus beantragt werden

Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1. März

Große Erwartungen setzen die Betriebe in den Handwerkerbonus, der rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1. März beantragt werden kann.

Ab Montag, 15. Juli können Anträge gestellt werden. Zum Start können allerdings Unterlagen nur als PDF-Dateien hochgeladen werden. In Kürze wird es auch möglich sein, Bilddateien (beispielsweise Handyfotos) hochzuladen, wie auf der Homepage nachzulesen ist.

Das Interesse ist groß: Laut Umfrage sehen drei Viertel der Österreicher (74 Prozent) den Handwerkerbonus als „attraktives Angebot“. 37 Prozent wollen ihn sicher nutzen, weitere 27 Prozent überlegen es sich noch.

Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk: „Der Handwerkerbonus ist ein Gewinn für die Konsument:innen, die sich Geld ersparen und auf Top-Qualität vertrauen können. Er hilft den Betrieben, weil Investitionen vorgezogen werden. Und er rechnet sich auch für den Staat, weil Schwarzarbeit verhindert wird und sich die Maßnahme selbst finanziert.“

Zu beachten ist, dass pro Kalenderjahr jede Förderwerberin beziehungsweise jeder Förderwerber maximal nur einen Förderantrag stellen kann, der mehrere Rechnungen umfassen darf.

Informationen zu der Maßnahme gibt es auf www.handwerkerbonus.gv.at.

Nicht vergessen: Auch der Reparaturbons (für Elektrogeräte und nunmehr auch Fahrräder) ist nach wie vor erhältlich, Infos unter www.reparaturbonus.at.

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