Beschwerden konnten Stromleitung im oö. Zentralraum nicht stoppen

Genehmigung der 220-kV-Leitung sichert „green steel“-Projekt der voestalpine und damit CO2-Reduktion

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„Die Umsetzung des 220 kV-Versorgungsrings im oberösterreichischen Zentralraum ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit in Oberösterreich“, stellt Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner sichtlich erfreut fest.

Und auch der für die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder zeigt sich höchst erfreut: „Für die Energiewende in Oberösterreich ist es das zentrale Projekt.“

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So viel Einigkeit zwischen einem ÖVP-Politiker und einem Grün-Landesrat bei einem durchaus umstrittenen Infrastrukturprojekt hatte in Oberösterreich zuletzt Seltenheitswert.

Doch bei der 220-kV-Stromleitung „Zentralraum OÖ“ ist das anders — denn daran hängt auch das Projekt „greentec steel“ der voestalpine, also die Dekarbonisierung der Stahlerzeugung am Standort Linz. Das Projekt „Sichere Stromversorgung Zentralraum OÖ“ der Austrian Power Grid (APG), Netz Oberösterreich GmbH (Netz OÖ) und Linz Netz GmbH (Linz Netz) sieht vor, dass das alte 110-kV-Netz im Zentralraum durch einen 220-kV-Versorgungsring abgelöst wird. Laut LR Achleitner können durch dieses „größte Klimaschutzprojekt Österreichs“ aber dem Jahr 2027 rund zwei Millionen Tonnen CO in Oberösterreich eingespart werden.

Das politische Aufatmen ist darin begründet, dass das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung der Landesregierung zur Errichtung der Stromleitung bestätigt hat. Gegen diese Genehmigung hatten drei Anrainer Beschwerden eingelegt.

Das Land hatte den Beschwerden gegen das Infrastrukturprojekt keine aufschiebende Wirkung zuerkannt, das BVwG hatte dies 2023 anders gesehen, nun aber in zweiter Instanz grundsätzlich die UVP-Genehmigung bestätigt. „Mit der vorliegenden Bestätigung des positiven UVP-Bescheides durch das BVwG wurde jedoch nicht nur die Umweltverträglichkeit des Projektes noch einmal bestätigt, sondern die Genehmigung in vollem Umfang auch konsumierbar“, heißt es seitens der APG. Man werde das Erkenntnis noch im Detail prüfen, doch nach Ansicht der APG existiere nun keine aufschiebende Wirkung mehr.

Für Achleitner ist klar: „Wer Ja zur Energiewende sagt, muss auch Ja zum Leitungsausbau sagen. Der Widerstand gegen dieses Projekt ist umso unverständlicher, weil die Umsetzung weitestgehend auf Bestandstrassen erfolgen soll.“ Umso erfreulicher sei, dass das Bundesverwaltungsgericht hier eine klare Entscheidung für den Stromleitungsausbau im Zentralraum Oberösterreichs getroffen habe.

Für den Wirtschaftslandesrat haben indes „die Entwicklungen rund um dieses Projekt gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen für den Netzausbau entsprechen.“ Es gebe die klare Forderung Oberösterreichs, „dass Stromleitungsprojekte, ohne die die Energiewende nicht in der notwendigen Schnelligkeit umgesetzt werden kann, künftig beschleunigt werden sollen“, hebt Achleitner hervor.

Konkret gehe es um eine Beweislastumkehr, wie sie auch bei der Gewerbeordnung auf der Basis eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vollzogen worden sei. Es solle in Zukunft nur noch im Ausnahmefall, bei einer ‚nachweislichen Gefährdungslage‘, eine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden können, so Landesrat Achleitner. Dies sei eine Forderung an die nächste Bundesregierung.

Der für die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige LR Kaineder freut sich im Übrigen, dass im UVP-Verfahren bereits nach 16 Monaten ein Bescheid erlassen werden konnte. Sein Resümee: „Mit dem Zukunfts-Upgrade der Stromleitung bekommen wir ein frisches Herz im Zentrum unseres Landes, das auf Generationen hinweg pulsieren wird“.

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