Der Chef der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, rät wegen der 2025 weiter steigenden Netzkosten bei Strom und Gas zu Preisvergleichen. Zwar könne man den behördlich festgesetzten Netzentgelten nicht oder nur durch einen Umzug in das Netzgebiet eines anderen Netzbetreibers entgehen, aber man könne mit der Wahl eines günstigen Energielieferanten die Mehrkosten bei den Netzentgelten dämpfen. Bei Strom beginnen die günstigsten Fixtarife bei 10 Cent netto.
Da die Netzkosten abhängig vom Verbrauch sind, lassen sich auch durch eine Verbrauchsreduktion Netzentgelte sparen. Ansonsten gebe es bei Strom noch die Möglichkeit der Teilnahme an der lokalen Energiegemeinschaft, hier gebe es für den Strombezug aus der Energiegemeinschaft Rabatte auf die Netzentgelte, sagte Urbantschitsch am Mittwoch im Klub der Wirtschaftspublizisten.
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Netzentgelte in Österreich niedriger als in Deutschland
Im Vergleich zu Deutschland sind die Netzkosten in Österreich laut dem E-Control-Vorstand tendenziell niedriger. Die Behörde prüft die Entgelte jedes Jahr auf Angemessenheit und setzt sie dann per Verordnung fest. Urbantschitsch sagte, dass manche Netzbetreiber die Bescheide der E-Control angefochten hätten, also höhere Netzkosten verrechnen wollten.
Eine Möglichkeit für die Politik, den Anstieg der Netzkosten zu kompensieren, wäre auch, die in der Energiekrise 2022 abgesenkten Abgaben zu verlängern. Urbantschitsch sagte, er hielte es im Sinne der Leistbarkeit von Energie für vertretbar, wenn sowohl die Elektrizitätsabgabe als auch die Erdgasabgabe weiter auf das von der EU vorgegebene Minimum abgesenkt blieben, „auch wenn bei der Erdgasabgabe einen fossilen Energieträger subventionieren würde“. Abgesenkte Energieabgaben wären jedenfalls besser als eine Verlängerung der Strompreisbremse, diese seien wettbewerbsneutral.
In NÖ erhalten 130.000 Kunden monatliche Stromrechnungen
Ein Schlüssel für mehr Transparenz im Stromsektor seien, so Urbantschitsch, monatliche Abrechnungen. Konsumentinnen und Konsumenten, die über einen Smart Meter verfügen, haben gemäß Stromgesetz (ElWOG §81 Absatz 6) das Recht auf eine monatliche Abrechnung und können das gegenüber ihrem Energielieferanten geltend machen. Die Haushalte erhalten dann in der Regel im Folgemonat die Rechnung des vorangegangenen Monats. Damit würde ein Mehrverbrauch oder ein Preisanstieg schneller bemerkt und man könne als Kundin oder Kunde rascher darauf reagieren.
Urbantschitsch drängt darauf, dass die Strombranche das Thema von sich aus forciert. Als Positivbeispiel nannte er Niederösterreich, wo bereits mehr als jeder Zehnte eine monatliche Abrechnung erhält. Von der EVN-Tochter Netz Niederösterreich hieß es zur APA, dass 130.000 der 850.000 Netzkunden eine monatliche Abrechnung erhielten, Tendenz stark steigend. Damit der nö. Netzbetreiber Spitzenreiter in ganz Österreich. Allerdings bedeutet eine monatliche Abrechnung auch, dass Haushalte mit Wärmepumpen oder Photovoltaik-Anlagen bei einer monatlichen Rechnung im Winter höhere Monatsrechnungen als im Sommer erhalten.