Auf eine Änderung der EU-Gebäuderichtlinie haben sich EU-Kommission, EU-Parlament und Vertreter der Mitgliedsstaaten geeinigt. Diese sieht teils einschneidende Veränderungen wie die Umwandlung des gesamten Gebäudebestandes in emissionsfreie Gebäude oder einen Komplettausstieg aus Heizkesseln für fossile Brennstoffe vor.
Emissionsfreie Gebäude
Bislang sind die geplanten Vorhaben allerdings nur auszugsweise bekannt, denn der komplette Gesetzestext soll erst Mitte März dem EU-Parlament zur Annahme vorgelegt und somit auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Doch auch dann bleibt abzuwarten, mit welchen Maßnahmen die einzelnen Mitgliedsstaaten die Vorgaben erreichen wollen. Ab dem Jahr 2030 sollen alle neu errichteten Gebäude emissionsfrei sein.
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Dies bedeutet etwa, dass vor Ort keine fossilen Energien mehr verbraucht werden dürfen. Für öffentliche Gebäude muss dieses Ziel bereits zwei Jahre früher, also bis 2028, erreicht werden.
Doch auch wer sein Haus noch vor 2030 errichtet, ist spätestens 2050 von der Änderung betroffen. Bis dahin soll der bestehende Gebäudebestand emissionsfrei werden. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, steht noch nicht fest. Wenn man bedenkt, dass es in Österreich allein rund 1,5 Millionen Wohngebäude gibt, kann man davon ausgehen, dass es sich dabei um ein Unterfangen in sehr großer Dimension handelt. Ergänzend müssen bei Wohngebäuden Maßnahmen getroffen werden, um den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent zu senken.
Sanierung von Nichtwohngebäuden
Für Nichtwohngebäude müssen die Mitgliedsstaaten Mindeststandards festlegen. Von den rund 270.000 Bauten müssen bis 2030 mindestens 16 und bis 2033 26 Prozent saniert werden.
Solarenergie wird Pflicht bei Wohngebäuden
Bereits bis zum Jahr 2030 müssen die Mitgliedstaaten auf allen öffentlichen Gebäuden, Nichtwohn- und Wohngebäuden Solaranlagen installieren – so weit dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ab 2030 müssen dann auf allen neuen Wohngebäuden verpflichtend Solaranlagen angebracht werden.
Darüber hinaus soll auch E-Mobilität künftig noch stärker in den Fokus gerückt werden. Bekannt ist bereits, dass bei Neubauten mindestens ein Ladepunkt für E-Fahrzeuge vorhanden sein muss.
Förder-Aus und Verbot bei Heizkesseln
Bis 2040 soll ein vollständiger Ausstieg für Heizkessel für fossile Brennstoffe umgesetzt werden. Bereits ab 2025 sind nationale Förderungen für solche Heizkessel unzulässig. Hybridgeräte, die sowohl mit fossilen als auch mit anderen Brennstoffen wie etwa Biogas oder Wasserstoff betrieben werden können, sind nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht automatisch von den Verboten betroffen.
Von der Erzeugung der Baustoffe bis zur Deponie
Künftig müssen die Mitgliedsstaaten das Erderwärmungspotential von Gebäuden während deren gesamten Lebenszyklus berücksichtigen. Dies bedeutet, dass auch die Herstellung von Baumaterialien und die Entsorgung von Bauschutt relevant sind. Dafür müssen die Mitgliedsstaaten in einem von der EU vorgegebenen Rahmen Schwellenwerte festlegen. Wiederverwendbare Materialien und natürliche Baustoffe wie Holz oder Lehm sowie die CO2-neutrale Herstellung von Beton könnten dadurch an Bedeutung gewinnen.
Ausnahmeregelungen für Zelte und Kirchen
Allerdings dürfte es umfangreiche Ausnahmeregelungen geben. Diese sollen etwa für landwirtschaftliche Gebäude, Zelte und andere temporäre Gebäude oder für Gotteshäuser gelten. Auch denkmalgeschützte sowie historisch und architektonisch wertvolle Gebäude sind nicht betroffen.
Von Wolfgang Schobesberger