FMA untersagt Euram die Fortführung des Geschäftsbetriebs

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der European American Investment Bank (Euram) mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Das Geldhaus wird damit ein Fall für die Einlagensicherung, wie die Behörde am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte. Sie begründete den Schritt mit unzureichenden Plänen für die geplante Selbstabwicklung. Laut Einlagensicherung (ESA) sind 37,6 Mio. von insgesamt 276,3 Mio. Euro an Einlagen gedeckt.

Der vergleichsweise geringe Deckungsgrad sei auf den Fokus der Bank auf das Privatkundengeschäft zurückzuführen, erklärte die ESA in einer Mitteilung. Wenige Einleger halten also relativ hohe Beträge. Man gehe davon aus, dass insgesamt 757 Kunden zu entschädigen sind. „Die ESA wird die rasche Entschädigung der Einleger sicherstellen“, versicherte Geschäftsführer Stefan Tacke.

Die FMA hatte die Eigentümer der Bank nach monatelangen Turbulenzen vor zwei Alternativen gestellt: Eine Kapitalerhöhung über 25 Mio. Euro vorzunehmen oder eine geordnete Selbstabwicklung zu beschließen. Noch Mittwochfrüh hieß es, die Bank solle abgewickelt werden. Daraus wird nun aber nichts, da der Erfolg einer solchen Lösung nicht „schlüssig und plausibel“ dargestellt worden sei, schreibt die FMA. Die Zwangsschließung hat einen Zahlungsstopp für gedeckte Einlagen zur Folge: Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen sind nicht mehr möglich.

Die Behörde setzt damit einen Schlusspunkt nach einer Reihe von Maßnahmen gegen die Bank. So untersagte sie ihr im Jänner das Neugeschäft wegen Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mitte August bestellte die FMA für Euram dann mit Gerd Konezny einen Verwalter, der jetzt als Regierungskommissär fungieren wird. Hintergrund sind Ungereimtheiten im Jahresabschluss für das Jahr 2023. Ein Testat wurde der Bank seitens der Wirtschaftsprüfer verwehrt.

Auch die Eigentümerstruktur der Euram Bank irritierte die FMA: Neun von zwölf Aktionären halten jeweils knapp weniger als 10 Prozent, zwei weitere deutlich weniger, nur ein Aktionär mehr als 10 Prozent. Solange die Aktionäre weniger als 10 Prozent halten, werden sie nicht überprüft. Zu diesen Aktionären zählen unter anderem eine der reichsten Bulgarinnen sowie Offshore-Firmen.

Die Einlagensicherung schützt Anlegerinnen und Anleger vor Verlusten, etwa im Fall einer Pleite. Das System sieht vor, dass Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut geschützt sind, in bestimmten Fällen sind es bis zu 500.000 Euro. Tritt ein Sicherungsfall ein, müssen Entschädigungen binnen maximal sieben Tagen ausbezahlt werden.

Es handelt sich um den fünften Sicherungsfall seit der Neuorganisation des Systems im Jahr 2019. Die Euram dürfte gemessen an den gedeckten Einlagen und zu erwartenden Auszahlungen allerdings der günstigste unter den bisherigen Fällen werden.

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