Der Verwalter des heimischen Gasnetzes (AGGM/Austrian Gas Grid Management AG) erwartet auch 2040 noch einen hohen Bedarf an gasförmigen Energieträgern. Je rund die Hälfte der dann nötigen knapp 70 TWh werden aus Wasserstoff und Methan stammen, heißt es in der am Dienstag vorgestellten Planung. Um auf die wachsende Bedeutung von Wasserstoff zu reagieren, müsse ein Teil der Leitungen umgerüstet oder dafür neu gebaut werden, heißt es in einer Aussendung der AGGM.
Die AGGM erstellt auf Basis des Gaswirtschaftsgesetzes alle zwei Jahre die Langfristige und integrierte Planung (LFiP) für das Gasverteilernetz und in Kooperation mit den Fernleitungsnetzbetreibern den Koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP). Sie hat auch eine überarbeitete Planung für den Ausbau von Leitungen für Wasserstoff, die „H2-Roadmap 2.0“, vorgestellt.
Nach einer 2024 durchgeführten Bedarfserhebung geht die AGGM in einem Basisszenario für 2040 von einem jährlichen Methanbedarf von 36 TWh und einen Wasserstoffbedarf von 41 TWh aus. Je nach Szenario könnte der Wasserstoffbedarf aber auch unter 30 oder über 50 TWh liegen.
Um dabei von Erdgas wegzukommen müsse die Produktion von Biomethan und Wasserstoff angekurbelt werden. Außerdem müsse die Gasinfrastruktur für den Import aus diversifizierten Quellen und für die Aufnahme regionaler Produktion erneuerbarer Gase vorbereitet werden, erinnert die AGGM. Da anzunehmen sei, dass der Methanbedarf von derzeit 75 TWh in etwa halbiert wird, sei es möglich, bestehende Gasleitungen für den Transport von Wasserstoff kosteneffizient umzubauen. Bernhard Painz, Vorstand der AGGM schreibt: „Mit der Umwidmung von rund 1.420 km bestehender Gasleitungen und dem Zubau von rund 730 km neuer H2-ready Gasleitungen kann der bislang gemeldete Wasserstofftransportbedarf gedeckt werden“. Daneben bleibe ein Gasnetz zum Einsammeln von Biomethan und für den Transport des verbleibenden Methans bestehen.
Die aktuelle H2-Roadmap umfasse zusätzlich zu den Korridoren für die Wasserstoffversorgung der großen Industriezentren im Großraum Linz, Wien und der Obersteiermark, die in der ersten Fassung aus 2023 und im ÖNIP erfasst sind, auch das erforderliche Wasserstoffnetz nach Tirol, Salzburg und Kärnten.