Grünes Licht für die Sanierung des kriselnden Batteriekonzerns Varta: Das Amtsgericht Stuttgart hat den vom Unternehmen vorgelegten Restrukturierungsplan durch Beschluss bestätigt, wie das Gericht mitteilte. Ende November hatten bereits die beteiligten Gläubiger den Plan mehrheitlich angenommen. Anträge von einzelnen Aktionären und Aktionärsvertretern, dem Plan nicht zuzustimmen, seien zurückgewiesen worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Sanierung läuft nach dem deutschen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ab. Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern droht dadurch die Enteignung. Denn in einem solchen Verfahren können die Interessen der Anleger ausgehebelt werden. Die deutsche Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat daher beim Bundesverfassungsgericht in Deutschland Beschwerde gegen die Pläne von Varta eingelegt.
Lesen Sie auch
Betroffen sind auch rund 500 österreichische Aktionäre. Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands für Anleger (IVA) zeigte sich gegenüber der APA enttäuscht. „Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis. Für die Anleger ist das Urteil sehr enttäuschend“, so Beckermann. Mit der Ausnutzung des StaRUG zeige sich „Deutschland als williges Vehikel, um Aktionäre zu enteignen“, so Beckermann.
Das Konzept
Das Sanierungskonzept sieht im Wesentlichen zwei Schritte vor: Zum einen sollen ein Schuldenschnitt und die Verlängerung von Krediten die Verbindlichkeiten von fast einer halben Milliarde Euro auf 230 Mio. Euro verringern. Das Grundkapital der Varta AG soll darüber hinaus auf null Euro herabgesetzt werden.
Der Effekt: Die Aktionäre scheiden ohne Kompensation aus, und der Konzern verliert seine Börsennotierung. Im Anschluss sollen wieder Aktien ausgegeben werden – allerdings nur an eine Gesellschaft des bisherigen österreichischen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenbauer Porsche.