Die KIM-VO, die strenge Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten vorgegeben hat, wird Mitte 2025 auslaufen. Auf Basis der aktuellen Situation sieht das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) keine systemischen Risiken für den Bankensektor. Die KIM-VO sei effektiv gewesen, der Anteil der ausgefallenen Wohnkredite habe sich stärker reduziert als es ohne die Verordnung der Fall gewesen wäre, so das Gremium am Montag. Freude herrschte in der Banken- und Immobilienbranche.
Die positive Entwicklung bei den Kreditausfällen gepaart mit einer besseren Kapitalisierung des Bankensystems habe geholfen, „dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann“, schreibt das FMSG. „Für diesen Fall ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.“ Die Regelung, die Anfang August 2022 eingeführt wurde, war bis zum 30. Juni 2025 befristet.
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Freude bei Immobilienfirmen, Banken und ÖVP
Von der Immobilienbranche und dem Bankenverband wurde das Auslaufen der KIM-Verordnung bejubelt. Aus Sicht des Immobilienfachverbands haben „die überzogenen Richtlinien bei der Kreditvergabe für den Immobilienkauf den Eigentumserwerb in Österreich massiv behindert“, der Wegfall sei „sehr erfreulich“, sagte Obmann Gerald Gollenz. Der Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer, Michael Höllerer, sieht einen „wichtigen Impuls für den Erwerb von Wohneigentum und eine Belebung des Wohnbaus in Österreich“.
Auch der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf (ÖVP), freute sich. „Die KIM-Verordnung stellte in den vergangenen Jahren eine dermaßen hohe Hürde für den Erwerb von Wohneigentum dar, dass der Wohnungsneubau am Zusammenbrechen war.“ Nun könne es zu einem kleinen Aufatmen kommen. „Ob Einrichtungsfachhandel, Baunebengewerbe oder Kreditwirtschaft, die Flaute am Wohnungsmarkt war deutlich spürbar“, so Kopf.
Finanzminister Gunter Mayr erklärte, dass er davon ausgehe, dass „die KIM-Verordnung, wie vorgesehen, mit Ende Juni 2025 auslaufen wird. Das würde zu mehr Flexibilität bei der Vergabe von Wohnkrediten führen und die Schaffung von Eigentum in unserem Land wieder erleichtern.“
Auch mehrere ÖVP-Landeshauptleute begrüßten das voraussichtliche Ende der strengen Kreditvergaberegeln. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach von einer „guten Nachricht für alle Häuslbauerinnen und Häuslbauer“. Und Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) ergänzte: „Die vielen jungen Menschen, denen die Verordnung einen Strich durch die Rechnung gemacht hat und ihren Traum vom Eigenheim in die Ferne rücken ließ, können endlich aufatmen.“ Kritisch äußerte sich die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli. „Der Traum vom Eigenheim bleibt den meisten verwehrt weil seit Jahren die Immobilienpreise davongaloppieren. Anstatt sich darum zu kümmern, hat die ÖVP – Land auf, Land ab – lieber den Druck auf die Aufsicht erhöht“, sagte Tomaselli. Das Auslaufen der Verordnung sei „total unvernünftig“ und bringe „hohe Risiken für den Finanzplatz“.
Weitere Einhaltung der Kreditvergabestandards erwartet
Aber auch ohne eine fixe Verordnung erwartet das FMSG, dass die Banken die von der KIM-VO etablierten Kreditvergabestandards künftig einhalten. Um das sicherzustellen, sollen die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Maßnahmen wie Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen prüfen. In Frage kämen zusätzliche Kapitalpuffer oder eine Erhöhung der Risikogewichte. Laut der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) dürfen seit August 2022 Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.
Generell will sich das Gremium im kommenden Jahr weiter intensiv mit den systemischen Risiken des Immobilienmarktes beschäftigen. Überprüft werden soll unter anderem die Höhe des sektoralen Kapitalpuffers für Gewerbeimmobilienkredite.
Der antizyklische Kapitalpuffer soll bei 0 Prozent der risikogewichteten Aktiva bleiben. Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer soll laut Definition auf der FMA-Homepage sichergestellt werden, dass die Eigenmittelanforderungen im Bankensektor der makroökonomischen Situation Rechnung tragen. Das heißt, dass in wirtschaftlich guten Zeiten mit einem höheren Puffer Kapital aufgebaut und das Kreditwachstum gedämpft werden soll, während der Puffer in wirtschaftlich schlechteren Zeiten wieder verringert werden kann, um so Kapital freizusetzen und einer Verknappung des Kreditangebots entgegenzuwirken.