Mit den steuerlichen Regelungen für Elektroautos (E-Autos) hat man in Unternehmen nicht gerade die größte Freude. Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie und begeisterter E-Auto-Fahrer, nennt als Beispiel das Thema Vorsteuerabzug. „Die gute Nachricht ist, dass Unternehmen grundsätzlich einen Vorsteuerabzug für E-Autos geltend machen können. Allerdings ist dieser nur bis zu Anschaffungskosten von 40.000 Euro brutto möglich.“
Liegen die Anschaffungskosten zwischen 40.000 und 80.000 Euro brutto, steht der Vorsteuerabzug zwar zu, jedoch mit einer Art „Aufwandseigenverbrauchsversteuerung“ für den die 40.000 Euro übersteigenden Betrag. Kostet das E-Auto mehr als 80.000 Euro, ist der Vorsteuerabzug zur Gänze ausgeschlossen und die Umsatzsteuer wird zum „Privatvergnügen“.
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Noch komplizierter werde es beim Thema Betriebskosten. Damit aber noch nicht genug, gesellen sich zu diesen komplexen Regelungen Varianten mit Leasing, Verkauf, Förderungen, Sachbezug und anderes mehr.
Für den Leiter der BMD Akademie lag es daher auf der Hand, den Kunden des in Steyr ansässigen Business Softwareherstellers in dieser komplizierten Materie unter die Arme zu greifen. Das BMD KFZ-Administrationstool eliminiert die Notwendigkeit für umfangreiche und komplizierte Nebenrechungen oder das Führen sonstiger Listen und ist übersichtlich in BMD NTCS umgesetzt.
Die Kunden müssen jedes Fahrzeug, sei es ein Benziner, ein Diesel- oder ein Elektroauto einmalig korrekt anlegen und definieren. Berücksichtigt werden dabei Details wie CO2-Ausstoß, Anschaffungsart (Kauf oder Leasing), Verwendungszweck, etc. Anschließend laufen diverse Berechnungen automatisch ab. Die Unternehmen müssen lediglich beim Buchen von Aufwendungen wie Haftpflichtversicherungen oder Reparaturen entscheiden, ob es sich um wertabhängige Kosten handelt.
„Als Highlight infomiert das Tool künftig automatisch die Lohnverrechnung über die Anschaffung und Anlage eines neuen Autos in Bezug auf Sachbezugsprüfung. Die entsprechenden Privatanteile werden monatlich im Voraus oder basierend auf genauen Jahresdaten gebucht“, betont Beranek. Nachsatz: „Damit können die Buchalter bei der Anschaffung des nächsten Fahrzeuges wieder ruhig schlafen“.