Im Müllkartellverfahren ist die Entscheidung gegen die FCC Austria Abfall Service für die Kartellteilnahme laut Mitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom 22. Oktober rechtskräftig.
Das Kartellgericht stellte demnach fest, dass FCC an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen mit Mitbewerbern fast 20 Jahre lang beteiligt war. Da FCC im Rahmen eines Kronzeugenprogramm frühzeitig kooperierte, gibt es keine Geldbuße.