Reparaturbonus gilt ab September auch für Fahrräder ohne Motor

Klimaministerium: Förderung beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro

Der Reparaturbonus des Klimaministeriums kann ab 16. September auch für Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung sowie für Fahrradanhänger eingelöst werden.

Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht. Von Rennrädern bis Mountainbikes werden künftig alle gängigen Fahrräder abgedeckt, gab das Ministerium am 7. August bekannt.

Die Förderung pro Bon beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung beziehungsweise 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.

Der Reparaturbonus kann von allen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto der Antragstellerin oder des Antragstellers überwiesen.

Ab 7. August, können sich die Fahrrad-Reparaturbetriebe ebenfalls unter www.reparaturbonus.at als Partnerbetrieb registrieren. Der Reparaturbonus kann nur in registrierten Betrieben eingelöst werden.

Seit Einführung des Reparaturbonus wurden laut Ministerium über eine Million Geräte repariert. Bisher standen dafür 130 Millionen Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds zur Verfügung. Für die Fortsetzung stehen nun 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln bereit, 92 Millionen Euro für 2024 und 32 Millionen für 2025.

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