Steuernachzahlung für Online-Geschäfte

Plattformen müssen Anbieter der Finanz melden

Über Online-Plattformen wurde in Österreich in den Jahren 2020 und 2021 ein Umsatzvolumen von knapp 1,9 Milliarden Euro erzielt — jedenfalls über jene rund 25 Plattformen, die dem Finanzministerium ihre Anbieter und deren Umsätze gemeldet haben.

Das wiederum ist seit 2020 vorgeschrieben, damit die Steuerbehörde unter anderm nachvollziehen kann, ob für Wohnobjekte Vermietungseinnahmen bezogen oder für Warenverkäufe Umsätze erzielt und diese dem Finanzamt korrekt gemeldet wurden.

Im Bereich der Vermieterplattformen wurden nun in einer Schwerpunktaktion der Finanzverwaltung 220 Unternehmen überprüft, von denen es keine gemeldete Einnahmen gab. Ergebnis: In 70 Fällen sind Steuernachzahlungen fällig, in Summe 500.000 Euro.

„Wer seinen Meldepflichten nicht nachkommt, hat mit ernstzunehmenden rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die schnell sehr teuer werden können. Ich appelliere daher an alle Unterkunftsgeber, sich gut zu informieren und damit Nachforderungen des Finanzamts oder gar finanzstrafrechtliche Folgen zu vermeiden“, so Finanzminister Magnus Brunner. Das Finanzministerium bietet dazu auf der Website www.bmf.gv.at/vermietung entsprechende Infos.

Die mobile Version verlassen