Ein Handelsgericht im russischen Kaliningrad hat am Freitag den Antrag der Raiffeisenbank Russland abgelehnt, eine einstweilige Verfügung aufzuheben. Hintergrund ist die Klage des russischen Strabag-Aktionärs Rasperia Trading Limited gegen den Baukonzern, seine österreichischen Kernaktionäre sowie die Raiffeisenbank Russland. Laut einstweiliger Verfügung vom 5. September können Anteile der RBI-Tochter nicht veräußert werden, RBI hatte dagegen rechtliche Schritte angekündigt.
Details zur aktuellen Entscheidung vom Freitag wurden im offiziellen russischen Gerichtsregister nicht veröffentlicht: Rasperia Trading Limited hatte am 19. August 2024 gleichzeitig mit ihrer Klage gegen Hans-Peter Haselsteiner und seine Familien-Privatstiftung, die UNIQA Insurance Group AG sowie drei weitere UNIQA-Firmen, die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien, eine ihrer Tochterfirmen sowie die Strabag selbst und Raiffeisenbank Russland auch den Antrag eingebracht, die Causa unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln. Im Zusammenhang mit von ihr besessenen Strabag-Aktien, die sie nach EU-Sanktionen für wertlos erachtet, begehrt Rasperia laut Angaben von Strabag einen Schadenersatz von 1,9 Mrd. Euro, die sie bei der russischen RBI-Tochter lukrieren möchte. Für den 16. Oktober ist eine Verhandlung in der Sache angekündigt.