Der Chef des US-amerikanischen E-Auto-Bauers Tesla, Elon Musk, hat im Streit um ein 56 Mrd. US-Dollar (53,3 Mrd. Euro) schweres Vergütungspaket eine erneute juristische Niederlage einstecken müssen. Die Richterin Kathaleen McCormick entschied am Montag, dass Musk das Geld nicht zusteht, obwohl die Aktionäre des Elektroautoherstellers im vergangenen Juni erneut dafür gestimmt haben. Ursprünglich waren die Boni für bestimmte Ziele bereits 2018 festgelegt worden.
Nach dem Urteil kommentierte Musk in einem Beitrag auf „X“, dass Aktionäre die Stimmen des Unternehmens kontrollieren sollten, nicht Richter. Tesla veröffentlichte eine Erklärung auf „X“ in der das Unternehmen schrieb: „Das Urteil ist falsch, und wir werden Berufung einlegen.“ Musk und Tesla können beim Obersten Gerichtshof von Delaware Berufung einlegen, was bereits in dieser Woche der Fall sein könnte. Die Berufung könnte sich jedoch über ein Jahr hinziehen.
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Gericht: „Unfassbare Summe“
Bereits im Jänner hatte die Vorsitzende des Court of Chancery im US-Bundesstaat Delaware von einer „unfassbaren Summe“ gesprochen und entschieden, dass die geplante Vergütung überhöht ist. Tesla hatte laut Gerichtsunterlagen gefordert, dass die Richterin das Votum der Aktionäre vom Juni zugunsten des Gehaltspakets für Musk anerkennen sollte.
Gegen die Vergütung geklagt hatte der Tesla-Aktionär Richard Tornetta. Er argumentierte vor Gericht, die vorgegebenen Ziele für Musk seien leicht zu erreichen gewesen. Es sei nicht einmal verlangt worden, dass Musk seine volle Arbeitskraft dem Autobauer widme. Dieser sei schon damals nur ein Teilzeit-Chef gewesen, da er zugleich die Weltraumraketenfirma SpaceX geführt habe. Musk kaufte später auch die Online-Plattform Twitter, die er dann in X umbenannte.
Auch den Anwälten, die Musks Milliarden-Vergütungen angefochten haben, machte McCormick einen Strich durch die Rechnung. Sie ordnete an, dass Tesla diesen Anwälten 345 Mio. Dollar zahlen muss. Die drei an dem Verfahren beteiligten Kanzleien hatten ein Honorar von sieben Milliarden Dollar gefordert.