US-Behörden wollen Google zerschlagen

Zur Begrenzung der Marktmacht von Google fordern die US-Behörden den Zwangsverkauf des Internetbrowsers „Chrome“ und eventuell auch des Smartphone-Betriebssystems „Android“. Darüber hinaus solle die Alphabet-Tochter verpflichtet werden, Daten und Ergebnisse von Internet-Suchen mit Konkurrenten zu teilen, beantragte das US-Justizministerium am Mittwoch (Ortszeit) im Rahmen des „Kartellprozesses des Jahrzehnts“ gegen Google.

„Durch das rechtswidrige Verhalten von Google wurden den Konkurrenten nicht nur wichtige Vertriebskanäle, sondern auch Vertriebspartner entzogen“, hieß es dort.

Google kann bis Dezember Gegenvorschlag einreichen

Der US-Konzern bezeichnete die Forderungen als erschütternd. „Der Vorstoß des Justizministeriums ist ein staatlicher Übergriff, der amerikanischen Verbrauchern, Entwicklern und kleinen Unternehmen schaden und Amerikas wirtschaftliche und technologische Führungsrolle gefährden würde“, warnte Google-Chefjustiziar Kent Walker. Das Unternehmen kann bis Dezember Gegenvorschläge einreichen, bevor das Gericht im April 2025 darüber verhandelt.

Der frisch gewählte US-Präsident Donald Trump könnte allerdings in das Verfahren eingreifen. Er hatte im Wahlkampf Zweifel am Nutzen einer Zerschlagung des Internet-Konzerns geäußert, nachdem er dem Unternehmen wenige Wochen zuvor eine Klage angedroht hatte, weil es ihm gegenüber voreingenommen sei.

Monopol-Stellung soll fallen

Dem US-Justizministerium zufolge soll Google nicht nur „Chrome“ verkaufen. Dem Konzern müsse auch für fünf Jahre der Wiedereintritt in den Browsermarkt verwehrt werden. Er dürfe außerdem andere Suchmaschinen-Betreiber, bestimmte Entwickler Künstlicher Intelligenz (KI) und Spezialisten für Onlinewerbung weder übernehmen noch sich an ihnen beteiligen. Verlage müssten die Möglichkeit erhalten, sich gegen eine Nutzung ihrer Inhalte für KI-Training zu entscheiden. Google soll darüber hinaus verpflichtet werden, Ergebnisse von Internet-Suchen zum Selbstkostenpreis an die Konkurrenz zu verkaufen. Nutzerdaten müssten gratis geteilt werden. Informationen, deren Weitergabe der Datenschutz entgegenstehe, dürften überhaupt nicht mehr gesammelt werden.

Ein vom Gericht eingesetztes und von Google finanziertes Komitee soll über die Einhaltung dieser Vorgaben wachen. Ihm müsse das Recht zur Einsicht in Firmenunterlagen und Programmcode gewährt werden. Außerdem solle es Beschäftigte befragen dürfen. Damit werde der Kreislauf durchbrochen, „der Google durch zusätzliche Nutzer, Daten und Werbeeinnahmen weiter stärkt“, hieß es im Schriftsatz der Staatsanwaltschaft. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichten, um den Wettbewerb wiederherzustellen, solle sich Google auch von „Android“ trennen müssen.

Google macht Milliarden mit Werbeeinnahmen

„Chrome“ ist der weltweit führende Browser und „Android“ das am weitesten verbreitete Smartphone-Betriebssystem. Gleichzeitig laufen 90 Prozent aller Internet-Suchen über Google, das dadurch den Löwenanteil der damit verbundenen milliardenschweren Werbeeinnahmen einstreicht. Diese sind die Haupteinnahmequelle des Mutterkonzerns Alphabet.

Die Ankläger werfen dem Unternehmen vor, mit Hilfe von „Chrome“ und „Android“ seine eigene Suchmaschine zulasten der Konkurrenten zu bevorzugen. Daher dürfe es Anbieter von „Android“-Smartphones künftig nicht mehr zwingen, ihre Produkte mit der Google-Suche oder der Google-KI zu verknüpfen. Sie fordern außerdem ein Ende der milliardenschweren Zahlungen an Firmen wie Apple, die Google den Status als Standard-Suchmaschine auf deren Geräten oder Programmen sichert.

Der Suchmaschinen-Betreiber DuckDuckGo begrüßte die geplanten sogenannten Abhilfemaßnahmen gegen das Google-Monopol. „Das senkt die Eintrittsbarrieren für die Wettbewerber“, sagte der Kommunikationschef Kamyl Bazbaz. Sein Unternehmen fordert auch von der Europäischen Union (EU) ein härteres Vorgehen gegen Google.

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