Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen Vertragsklauseln des niederösterreichischen Landes-Energieversorgers EVN geklagt und nun vom Oberlandesgericht (OLG) Wien Recht bekommen, wie schon zuvor vom Landesgericht (LG) Wiener Neustadt. Gegenstand waren zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Demnach habe die Formulierung der Klauseln in den Allgemeinen Lieferbedingungen den Eindruck erweckt, dass sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen möglich seien. Zu dem damaligen Zeitpunkt war jedoch bereits klar, dass eine erhebliche Preiserhöhung erfolgen würde, weil die maßgebenden Indexwerte schon bekannt waren, so der VKI am Donnerstag in einer Aussendung. „So wurden im September 2022 die bestehenden Gas- und Strompreise durch die EVN um fast 150 Prozent angehoben“, verweist der VKI auf erhebliche Kostensteigerungen.
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Sofern die Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtskräftig werden sollte oder der Oberste Gerichtshof als nächste Instanz diese bestätigt, stünden den betroffenen Kundinnen und Kunden nach Auffassung des VKI Rückzahlungsansprüche für die gezahlten Mehrbeträge zu. Der VKI sieht nun die EVN am Zug.