Nach einer Messerattacke im Zuge eines Streits unter Betrunkenen am Linzer Südbahnhofmarkt hat ein 50-Jähriger am Mittwoch im Landesgericht Linz 24 Monate Haft, davon acht unbedingt, ausgefasst. Der Mann, der reuig und geständig war, nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft ebenfalls. Damit ist es rechtskräftig. Das Opfer war bei dem Vorfall schwer verletzt worden und wäre fast verblutet.
Laut Anklage kam es am 17. März dieses Jahres am Linzer Südbahnhofmarkt zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer, die beide alkoholisiert waren. Der Beschuldigte beschimpfte den anderen, der – wie er selbst bestätigte – einen Pullover mit dem Namen einer Rechtsrockband und dem Schriftzug „Deutsche Wut“ trug, als Nazi.
Die zunächst verbale Auseinandersetzung eskalierte, es kam zu einer Rauferei. Als diese beendet war, zog der 50-Jährige – laut seinem Anwalt „Pazifist“, nach Eigendefinition „Sozialist“ – ein Messer mit siebeneinhalb Zentimeter Klingenlänge und stieß es seinem Kontrahenten in den Bauch. Der 40-Jährige wurde notoperiert und überlebte knapp. Der Angreifer lief nach Hause, wo er wenig später von der Polizei festgenommen wurde.
Soweit deckten sich die Angaben von Angeklagtem und Opfer weitgehend. In durchaus relevanten Details gingen die Versionen aber auseinander: Der Angeklagte sagte, dass er während der Rauferei etwas glitzern gesehen und gedacht habe, der andere habe ein Messer oder etwas Ähnliches. Um sich zu schützen, habe er sein eigenes Messer aus der Jacken- oder Hosentasche gezogen und zugestochen. „Ich habe einfach reagiert“, das tue ihm auch sehr leid.
Das Opfer behauptete hingegen, der Angreifer sei nach der Rangelei zu seinem Rucksack gegangen, habe aus diesem ein Messer herausgekramt und gesagt: „Ich stech‘ dich ab“, dann erst habe er zugestochen. Der Angeklagte bestritt, das gesagt zu haben ebenso wie überhaupt einen Rucksack dabeigehabt zu haben. Das Opfer wiederum stellte vehement in Abrede, selbst ein Messer gegehabt zu haben: „Ich habe ja ein Waffenverbot.“ Diskrepanzen zu seinen Aussagen bei der Polizei, in denen nie von einem Rucksack die Rede war, rechtfertigte der Geschädigte lautstark mit: „Ich habe geblutet wie eine Sau!“, heute könne er sich eben besser erinnern. Die Angaben eines Zeugen, von dem zunächst unklar war ob man ihn wegen seiner Alkoholisierung überhaupt befragen kann, brachten wenig Erhellendes zu diesen Unklarheiten.
Der Angeklagte leidet an einer psychischen Erkrankung. Er war deswegen bereits zweimal im Maßnahmenvollzug, ist aber laut psychiatrischem Gutachten seit Jahren so gut medikamentös eingestellt, dass er zurechnungsfähig und nicht gefährlich sei. Der Staatsanwalt sah ein reumütiges Geständnis. Die Strategie des Verteidigers war anfangs in Richtung Notwehr gegangen, schließlich räumte er doch eine absichtlich schwere Körperverletzung durch seinen Mandanten ein, „die er aber nicht wollte“. Der Beschuldigte selbst stimmte zu, weitere medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und hat auch bereits Vorkehrungen getroffen, wo er nach seiner Haftentlassung leben will.
Das Urteil des Schöffengerichts lautete – bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren – 24 Monate teilbedingt. Zudem muss der 50-Jährige dem Gericht nach seiner Haftentlassung einen Wohnsitz sowie die Kontrolle seiner Medikamenteneinnahme nachweisen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Dem Opfer muss er 1.000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Die Gerichtskosten wurden für uneinbringlich erklärt.