Nach dem erstmaligen Nachweis der Blauzungenkrankheit (BT-Virus) an Rindern in Österreich seit 2016 in Vorarlberg und der Steiermark wird im Laufe des Freitags eine entsprechende Bekämpfungsverordnung erlassen.
Das kündigte Ulrich Herzog, Sektionsleiter im Gesundheitsministerium am Freitag bei einem gemeinsam mit der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) ausgerichteten Hintergrundgespräch in Wien an.
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Die durch die blutsaugende Mückenart „Gnitzen“ übertragene Viruserkrankung, die Rinder, Schafe, Ziegen, kamelartige und wild lebende Wiederkäuer betrifft, wird gemäß dem Tiergesundheitsgesetz 2024 (TGG 2024) bekämpft, mit dem das EU-Tiergesundheitsrecht in Österreich umgesetzt wurde.
Laut Friedrich Schmoll, Leiter der AGES-Tiergesundheit, wurde der Virus-Serotyp 3 am vergangenen Mittwoch bei einer Kuh aus Vorarlberg labordiagnostisch nachgewiesen, der Serotyp 4 wiederum bei einer Exportuntersuchung bei zwei Kühen in der Steiermark.
Bei einer Infektion mit dem BT-Virus Serotyp 3 sei die Mortalitätsrate besonders bei den Schafen hoch, bei den Rindern weniger, jedoch treten Leistungseinbußen auf, erläuterte Schmoll.
Fieber und Schwellungen am Kopf und im Maul, die bis zum Tod des Tieres führen, sind unter anderem die Symptome. Bei den zwei Fällen in der Steiermark handelt es sich um den Serotyp 4. Dieser führe zu deutlich geringeren Krankheitssymptomen.
Niederlande, Deutschland und Schweiz besonders betroffen
Aktuell sei die Krankheit u.a. in den Niederlanden weit verbreitet, fast 9.000 Ausbrüche gab es in Deutschland, in der Schweiz wurden der Genotyp 8 sowie der in Deutschland auftretende Serotyp 2 festgestellt. Die durch das Virus verursachte Krankheit gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der EU gemeldet werden.
Befallene Tiere müssen nicht getötet werden, nachdem die Ansteckung über die Mücken erfolgt. Betriebe, in denen das Auftreten der Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, werden amtlich gesperrt. Die Saison der „Gnitzen“ endet normalerweise gegen Mitte November und beginnt dann wieder im April.
Handel mit Rindern und Schafen mit Nachbarländern nur unter Auflagen
Laut Herzog wurde aufgrund der Nachweise nun für ganz Österreich der Status „frei von BT“ ausgesetzt. Die Folge ist, dass der Handel mit Rindern oder Schafen mit den Nachbarländern nur noch unter Auflagen erfolgen kann – in Österreich können gesunde Tiere ganz normal gehandelt werden, der Handel mit Drittstaaten wie der Türkei ist derzeit unterbrochen. Um den Status „frei von BT“ wiederzuerlangen, darf es nun innerhalb von 24 Monaten zu keinem Ausbruch kommen, die Kontrollen müssen intensiviert werden.
Laut AGES gibt es gegen den Serotypen 3 aktuell keinen bei der EMA zugelassenen inaktivierten Impfstoff. Es gibt aber drei derartige Impfstoffe, die über eine Notfallzulassung in anderen EU-Ländern bei Schafen und Rindern verfügen. Eine verpflichtende Impfung ist auch nicht angedacht, sie ist auf freiwilliger Basis aber möglich.
„Um Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen! Um Tierleid zu verhindern und Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten, wird Haltern von empfänglichen Tieren daher dringend empfohlen, in Rücksprache mit ihren Betreuungstierärzten, ihren Tierbestand mit einer Impfung zu schützen“, lautet die Empfehlung des Gesundheitsministeriums. Über die Organisation eines Impfprogramms werde mit dem Landwirtschaftsministerium beraten, hieß es.