Nach der Bombendrohung gegen den Linzer Hauptbahnhof am Dienstagnachmittag ermittelt das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Das Bahnhofsgelände musste, nachdem gegen 15.30 Uhr eine anonyme E-Mail mit der Drohung bei der Landespolizeidirektion OÖ eingelangt war, für zwei Stunden großräumig abgesperrt werden, Bombe wurde keine gefunden.
Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren und das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde hinzugezogen.
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Das Bahnhofsareal wurde geräumt, ebenso wurden die nahe gelegenen Gebäude, das Landesdienstleistungszentrum und der Finanztower, evakuiert. Von der Evakuierung waren einige Tausend Menschen betroffen, große Menschenmenge versammelten sich im Volksgarten.
Zudem fielen laut den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) rund 60 Züge aus. Auch der Verkehr auf den umliegenden Straßen – nicht nur auf jenen, die gesperrt waren – kam zum Erliegen.
Der Einsatz der Polizei mit den Spezialeinheiten und Spürhunden und Hubschrauber geht in die Tausende.
Wenn sich die Bombendrohung – wie in den meisten Fällen – als Falschmeldung herausstellt, liegt der Straftatbestand des „Vortäuschens einer mit Strafe bedrohten Handlung“ vor, die mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe zu ahnden ist.