Prozess nach fataler Hausgeburt in Wels vertagt

Einer Mutter wird in Wels der Prozess gemacht. © APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL

Der Prozess gegen eine 38-Jährige, die nach einer fatalen Hausgeburt wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen in Wels vor Gericht steht, ist am Montag vertagt worden. Es werden noch weitere Zeugen geladen. Die Mutter soll alle Warnungen der Ärzte wegen Schwangerschaftskomplikationen ignoriert und das Kind alleine daheim geboren haben. Es kam zur Sauerstoffunterversorgung des Babys, die zu körperlichen und geistigen Defiziten führte. Die Frau bestreitet die Vorwürfe.

Die Staatsanwältin hielt gleich zu Beginn der Mutter „verantwortungsloses Verhalten“ vor, mit dem sie „ihr und das Leben des Kindes gefährdet“ habe. Die Angeklagte habe nach zwei bereits gut gegangenen Hausgeburten auch ein drittes Mal auf diese Weise entbinden wollen. Wieder habe sie auf jegliche ärztliche Hilfe und eine Hebamme verzichtet, obwohl die „Voraussetzungen andere gewesen sind“ und ihr im Spital „explizit“ dringend davon abgeraten worden war.

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Bei einer Kontrolluntersuchung im Juli 2023 war nämlich eine Beckenendlage des Ungeborenen diagnostiziert worden. Im Spital erfolgte zweimal eine Wendung des Babys, dennoch wurde der Frau nachdrücklich bei mehreren Terminen dringend die stationäre Aufnahme und die Einleitung der Entbindung empfohlen. Beides lehnte sie jedes Mal ab.

„So ist es zur Tragödie gekommen“, meinte die Staatsanwältin. Am 6. August habe die Hochschwangere das Badezimmer zum Kreißsaal umfunktioniert. Um 16.00 Uhr sei es dann zur Geburt gekommen. Nachdem das Mädchen nicht atmete, verständigte sie ihren Ex-Lebensgefährten – den Vater des Babys. Der Mann alarmierte die Rettung und eilte auch selbst mit einem Bekannten zu seiner Ex-Partnerin. Das Baby habe bereits eine blau-graue Gesichtsfarbe gehabt, die Angeklagte habe dennoch gemeint, es sei alles in Ordnung, das Kind habe einen Puls.

Die 38-Jährige erklärte sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Unter Tränen berichtete sie von einer traumatischen Sturzgeburt nach einem Blasensprung. Sie sei geschockt gewesen, habe bemerkt, dass sich ihr Mädchen nicht bewege. Aber auch um ihr eigenes Leben habe sie gefürchtet. „Ich habe mir auch gewünscht, dass alles anders kommt“, meinte sie. Es sei „definitiv ein Notfall“ gewesen, an die Details, bis ihr Kind mit dem Notarzthubschrauber ins Spital geflogen wurde, erinnerte sie sich nicht. Allerdings wusste sie noch, dass der Säugling nicht mit dem Kopf zuerst zur Welt gekommen war, und er sich demnach neuerlich in die problematische Beckenendlage gedreht hatte. Über den Verbleib einer Kamera, mit der sie angeblich ihre Geburt habe filmen wollen, wusste sie nichts mehr.

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Das Baby habe niemals in einer geplanten Hausgeburt zur Welt kommen sollen, betonte ihr Verteidiger. Er verwies auf „alle notwendigen unterfertigten Einwilligungserklärungen“ für eine Geburt im Krankenhaus inklusive der Zustimmung eines Kaiserschnitts vom Juli. Zu einem Kontrolltermin am 3. August kam die Hochschwangere ins Spital. Nach einer zweiten Wendung des Kindes am 1. August lag dieses noch immer richtig. Dennoch sei ihr erneut geraten worden, die Geburt nun einleiten zu lassen. Allerdings habe es „keine Absolutindikation gegeben“, versicherte der Verteidiger. Es sei lediglich ein Rat gewesen. Aber die Schwangere wollte heim, um erst noch ihre anderen kleinen Kinder unterzubringen. Am 8. August habe sie im Spital entbinden wollen, sagte die Angeklagte. Dennoch habe die Frau trotz „Risikoschwangerschaft und über dem errechneten Geburtstermin“ in den kommenden Tagen nichts Entsprechendes in die Wege geleitet, hielt die Staatsanwältin dagegen.

Der Verteidiger verwehrte sich gegen das von der Staatsanwältin gezeichnete „Bild einer Frau, die die Schulmedizin ablehnt. Das ist so nicht richtig“. Bevor die Beckenendlage bekannt wurde, war eine ambulante Geburt im Krankenhaus mit anschließender Nachbetreuung durch eine Hebamme geplant gewesen. Auch seien die beiden anderen Kinder nicht ohne jegliche Unterstützung bei einer geplanten Hausgeburt zur Welt gekommen. Der Sohn, der mittlerweile zur Schule geht, sei eine Spontangeburt gewesen. Die Tochter im Kindergartenalter sollte zwar geplant daheim geboren werden, allerdings habe es ihre Hebamme nicht rechtzeitig zur Entbindung geschafft.

Der Vater der drei Kinder und Ex-Lebensgefährte hingegen widersprach. Auch die Geburt des Sohnes sei grundsätzlich daheim beabsichtigt gewesen, meinte der ausgebildete Sanitäter. Diese hätte er auch filmen sollen, sagte er weiter.

Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie der medizinische Sachverständige fanden vor dem Schöffengericht deutliche Worte. Von einem „außerklinischen Setting“ sei wegen der Hochrisikogeburt abgeraten worden, sagten übereinstimmend die Klinikärzte. Dafür habe sowohl die Größe als auch die Lage des Kindes gesprochen. Nachdem die zweite Wendung des Ungeborenen am 1. August erfolgreich gewesen war, hätte damit die richtige Lage für eine vaginale Geburt kurz vor dem errechneten Termin vorgelegen. Eine Einleitung sei daher empfohlen worden, stellte eine Medizinerin klar. Doch die Angeklagte habe sich dagegen entschieden, ebenso wie beim Kontrolltermin am 3. August, wo die Schwangere einen Revers unterzeichnete und ging.

Der medizinische Sachverständige meinte, keine Hinweise gefunden zu haben, dass der Angeklagten „das Risiko für Mutter und Kind“ nicht klar dargelegt worden sei. Warum sich die Frau dagegen entschieden habe, blieb ihm unklar. Eine Geburt in Beckenendlage dürfe in Österreich nicht zu Hause passieren, dazu benötige es speziell ausgebildete Ärzte. So werde eine derartige Geburt auch nicht in jedem Krankenhaus durchgeführt.

Auf die Nachfrage vom Gericht, woher das Kind seine schweren körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen habe, antwortete dieser: Die dauerhaften Schäden seien auf die Geburt zurückzuführen, verwies er auf die Einschätzung seines Kollegen, der das Kind für das Gerichtsverfahren befunden hatte. Dieser per Video zum Prozess zugeschaltete Experte attestierte eine „ausgeprägte neurologische Veränderung“ wie man sie bei einer Sauerstoffunterversorgung beobachte. Weiters kam es nach der Geburt zu Funktionsstörungen mehrerer Organe. In Summe sprach er von „schwersten Defiziten“ im motorischen, kognitiven und sozialen Bereich.

Nachdem sich ein geladener Zeuge urlaubsbedingt zur Hauptverhandlung entschuldigt hat, wurde auf 8. November vertagt. Zudem stellte der Verteidiger den Antrag auf Vorladung dreier weiterer Zeuginnen. Es handelt sich um Freundinnen der Angeklagten, die bezeugen könnten, dass keine Hausgeburt geplant gewesen sei.