Frau starb nach Hundeattacke in NÖ: Freispruch für Angeklagte

Tochter des Tierhalters wurde fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung angelastet

Mit einem Freispruch hat nach Gerichtsangaben am Donnerstag ein Prozess um eine Hundeattacke in Bruck a.d. Leitha geendet. Die Tochter des Tierhalters, die bei dem Vorfall im Juli 2023 die Aufsicht über den Rottweiler gehabt hatte, musste sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Eine 52-Jährige starb nach dem Angriff im Spital, zwei Kinder wurden verletzt. Das Urteil des Bezirksgerichts Bruck a.d. Leitha ist nicht rechtskräftig.

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Die damals 20-Jährige soll den Hund laut Staatsanwaltschaft am 26. Juli des Vorjahres nicht schnell genug mit Beißkorb und Leine versehen bzw. ihn nicht rasch genug eingefangen haben, als er aus einem Garten auf die Straße lief.

Eine Frau und ihre zwei Enkel wurden attackiert, der Rottweiler soll mehrmals zugebissen haben. Die 52-Jährige und ein Zweijähriger wurden ins Spital geflogen, eine Siebenjährige wurde ebenfalls in ein Krankenhaus transportiert.

Die Großmutter starb am 6. Oktober an Multiorganversagen, einem Gutachten zufolge waren die Bissverletzungen kausal für den Tod.

Auch wenn die Angeklagte Leine und Beißkorb sofort mitgenommen hätte, wäre nicht sicher gewesen, dass sie die Hündin anleinen hätte können, begründete der Richter laut Medienberichten den Freispruch. Das Gartentor war demnach versperrt, der Hund hatte sich durch einen 13 Zentimeter großen Spalt unter dem Tor durchgezwängt.