Weil er Männern auf deren Bitte und gegen Bezahlung unter anderem die Hoden entfernt haben soll, hat das deutsche Landgericht Erfurt einen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. „Es war ein außergewöhnliches Verfahren, es war auch ein mit Scham behaftetes Verfahren“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Tietjen.
Verurteilt wurde der gelernte Dreher ohne jegliche medizinische Ausbildung wegen sieben Fällen schwerer Körperverletzung und einem weiteren Fall von Körperverletzung, der älteste Fall stammt aus dem Jahr 2015.
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Auch die gehörten Zeugen, die von sich aus den Angeklagten um die Eingriffe gebeten hatten, sei es schwergefallen, sich vor Gericht zu äußern, so Tietjen weiter. Die Öffentlichkeit war während des Großteils der Verhandlung ausgeschlossen gewesen.
Betroffene waren nicht an einer Bestrafung interessiert
In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, die Betroffenen hätten sich selbst an den Mann gewandt und um die jeweiligen Eingriffe gebeten. Ihnen sei es etwa um den ersten Schritt einer Geschlechtsangleichung gegangen, oder auch um die Bekämpfung von Schmerzen im Genitalbereich. Die meisten der Betroffenen hätten angegeben, an einer Bestrafung des Angeklagten nicht interessiert zu sein.
Weiters hieß es, dass der Mann angegeben habe, sich vor den Eingriffen längere Zeit auch in Internetforen mit dem Thema Kastration beschäftigt zu haben. Er habe den Betroffenen demnach helfen wollen. Geld habe bei den Amputationen nur ein untergeordnetes Interesse gespielt. An dieser Aussage des Mannes äußerte das Gericht allerdings Zweifel.
Mindestens ein Eingriff war potenziell lebensgefährlich
Die Fälle liegen alle einige Jahre in der Vergangenheit, der älteste stammt aus dem Jahr 2015. Zwischen 500 und 2200 Euro soll der Mann für die Amputationen genommen haben. Für die Eingriffe habe er eine Kunststoffmatte auf sein Sofa gelegt, den Genitalbereich der Betroffenen mittels Spritze betäubt und auch desinfiziert.
Was mit den entfernten Körperteilen passierte, habe sich nicht klären lassen, so Richter Tietjen. Mindestens ein Eingriff sei zudem potenziell lebensgefährlich für den Betroffenen gewesen.
In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass sich der heute 75 Jahre alte Angeklagte in den vorgeworfenen Fällen geständig gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.