LNG-Terminal in Lubmin ist zulässig

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Klage gegen die Genehmigung des schwimmenden LNG-Terminals in Lubmin gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte die Genehmigung als rechtmäßig ein. Als die Entscheidung für das Terminal getroffen worden sei, habe eine Gasmangellage in Deutschland geherrscht. Die Anlage habe einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. (Az.: BVerwG 7 A 8.23)

Die Genehmigung sei auch vollständig und verstoße nicht gegen Naturschutzrecht, begründete das Gericht. Das Urteil zeige, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtige, kommentierte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) die Entscheidung. Bereits im Verwaltungsverfahren habe das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt.

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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat die Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von flüssigem Erdgas befristet bis Ende 2031 genehmigt. Sie besteht aus dem Spezialschiff „Neptune“, das über mehrere Transportschiffe mit LNG beliefert wurde. Inzwischen liegt die „Neptune“ allerdings gar nicht mehr in Lubmin, sondern wurde heuer nach Mukran auf der Insel Rügen verlegt. Dort ist sie Teil des Flüssigerdgas-Terminals „Deutsche Ostsee“. Die Genehmigung für Lubmin bleibt vorerst weiter gültig.

Der Betreiber Regas verwies darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht erstmals über die Betriebsgenehmigung eines LNG-Terminals in Deutschland geurteilt habe. Diese Entscheidung unterstreiche die rechtskonforme Prüfung der umfangreichen und fundierten Antragsunterlagen der Deutsche ReGas durch das Amt für Landwirtschaft und Umwelt, sagte Ingo Wagner, geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Regas.

Die Deutsche Umwelthilfe hat auch Widerspruch gegen die Genehmigung in Mukran eingelegt und bereitet sich auf eine mögliche Klage vor, wie Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, sagte. Sollten die Einwände gegen Mukran erfolgreich sein, könnte Lubmin wieder ins Spiel kommen. Deswegen hatte der Umweltverband an der Klage gegen den – aktuell ruhenden – Betrieb dort festgehalten.

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Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Ost- und Nordsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängig von russischen Gaslieferungen zu werden. Neben Mukran gibt es auch noch schwimmende Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Zwei weitere sollen demnächst in Niedersachsen in Betrieb gehen.