Trump: Richterin für Einstellung von Wahlbetrugsverfahren

Das Duell zwischen Trump und Smith scheint beendet © APA/AFP/JIM WATSON/SAUL LOEB

Die zuständige Richterin hat der Einstellung des Verfahrens wegen Wahlmanipulation gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump zugestimmt. Bundesrichterin Tanya Chutkan gab am Montag dem entsprechenden Antrag des vom Justizministerium eingesetzten Sonderermittlers Jack Smith statt. Dieser begründete seinen Antrag mit der gängigen Praxis des Justizministeriums, amtierende Präsidenten strafrechtlich nicht zu verfolgen.

Trump, der am 20. Jänner seine zweite Amtszeit antritt, war in dem Verfahren wegen seines Verhaltens nach seiner Wahlniederlage 2020 unter anderem wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten und zur Behinderung einer offiziellen Amtshandlung angeklagt worden. Dabei ging es um seine Versuche, durch unbelegte Betrugsvorwürfe seine Wahlniederlage 2020 gegen Joe Biden zu kippen, und um seine Rolle bei der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger am 6. Jänner 2021.

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Staatsanwaltschaft gibt zudem Verfahren in Dokumentenaffäre auf

Smith hatte am Montag zudem erklärt, er werde seinen Berufungsantrag gegen die Einstellung eines zweiten Verfahrens auf Bundesebene zurückziehen, in dem es um die Lagerung geheimer Regierungsdokumente durch Trump ging. Die für diesen Fall zuständige Richterin hatte die Einstellung des Verfahrens früher im Jahr angeordnet. Mit dem Rückzug des Berufungsantrages des Sonderermittlers bleibt es nun dabei, dass Trump auch in diesem Fall keiner weiteren Strafverfolgung ausgesetzt ist.

Mit der Entscheidung ist das Justizministerium Trump wohl nur zuvorgekommen. Weil es sich um Verfahren auf Bundesebene handelt, hätte der designierte US-Präsident die Ermittlungen nach Amtsantritt wohl ohnehin gestoppt und das Justizministerium zur Einstellung der Verfahren angewiesen. Es ist offen, ob die Verfahren nach Trumps Amtszeit wiederaufgenommen werden.

Ein Sprecher Trumps bezeichnete das vorläufige Ende der Verfahren als „einen großen Sieg für die Rechtsstaatlichkeit“. Die Verfahren selbst bezeichnete er erneut als „unrechtmäßig“. Das amerikanische Volk fordere „ein sofortiges Ende der politischen Instrumentalisierung“ des Justizsystems. Experten halten es auch für möglich, dass sich Trump, sobald er im Amt ist, selbst begnadigen könnte – welche langfristigen Folgen dies hätte, ist unklar.

Anklage: Umstände haben sich geändert

Trump war in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Jänner 2021 angeklagt worden. Es handelte sich um die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe gedroht. Smith überarbeitete die Anklage im Sommer, nachdem das Oberste Gericht US-Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte.

„Die Position der Regierung zur Begründetheit der Strafverfolgung des Angeklagten hat sich nicht geändert. Aber die Umstände haben sich geändert“, heißt es im Antragsschreiben. Die Staatsanwaltschaft betont, die Entscheidung habe keine inhaltlichen Gründe. Sie lässt sich allerdings die Möglichkeit offen, erneut Anklage zu erheben, sobald der Republikaner nicht mehr Präsident ist.

Zweiter Fall war bereits eingestellt

In Florida wurde Trump beschuldigt, höchst sensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Die zuständige Richterin in Florida, die einst von Trump ernannt worden war, hat das Verfahren im Sommer eingestellt. Sonderermittler Smith legte dagegen zunächst Berufung ein – davon nahm er nun Abstand. Allerdings will Smith weiter gegen zwei Mitangeklagte vorgehen: Trumps Assistenten Walt Nauta und Anwalt Carlos De Oliveira.

Es hatte sich bereits angedeutet, dass Smith die Verfahren gegen Trump nicht weiter verfolgen wird. Trump hat die Ermittlungen gegen ihn immer als politische Verfolgung bezeichnet und sprach von einer „Hexenjagd“. Trump wurde nach seiner ersten Amtszeit (2017-21) mehrfach strafrechtlich angeklagt. Neben den Verfahren in Washington und in Florida wurde Trump in einem Schweigegeld-Prozess auf Ebene des Bundesstaats in New York schuldig gesprochen. Die Verkündung der Strafe wurde vergangene Woche auf unbestimmte Zeit verschoben.

Auch im US-Staat Georgia geht die Justiz gegen ihn vor – das Verfahren ist aber aktuell wegen juristischer Winkelzüge weitgehend lahmgelegt. Einst sah es so aus, als würde Trump wegen der zahlreichen Ermittlungen gegen ihn das Wahljahr maßgeblich im Gericht verbringen. Doch mit juristischen Kniffen schafften es Trumps Anwälte, die Verfahren zu blockieren.