Smartphone kann E-Card-Lesegerät ersetzen

E-Card kann auch via Handy gelesen werden © APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER

Das Smartphone kann ab nun über die „Meine SV-App“ als E-Card-Lesegerät genutzt werden. Jeder Versicherte hat dadurch die Möglichkeit, seinem Arzt mit der E-Berechtigung Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) zu erlauben. Das erleichtere Hausbesuche, Visiten in Pflege- und Altersheimen, telemedizinische Behandlung oder Rezeptausstellung enorm, hieß es am Mittwoch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vom Dachverband der Sozialversicherungen und der Ärztekammer.

Der Co-Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, und Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, freuten sich über einen „Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems“. Dies ermögliche ein hohes Maß an Flexibilität, betonte Lehner und lobte die Erleichterungen für die Patienten. „Es ist eine großartige Sache, wie es gelungen ist, mit wenig Geld und durch die von Beginn an fruchtbare Zusammenarbeit ein System in die Welt zu setzen, das sowohl den Patienten als auch den Ärzten sehr viel bringt“, frohlockte Wutscher.

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Die Kosten für das Projekt wurden mit 600.000 Euro beziffert. Gestartet ist es im Februar des heurigen Jahres, erklärte Lehner. Zu Beginn sei die Frage gestanden, wie man die Pflege in den Heimen verbessern und vor allem die Medikamentenversorgung erleichtern könne. Dann sei die Idee entstanden, die NFC-Fähigkeit der E-Card zu nutzen. Nun sei die Pilotphase mit aktuell 400 Anwendungen pro Woche erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile seien alle Mediziner aller Fachgebiete erfasst, sofern sie an das E-Card-System angebunden sind. Reine Wahlärzte fallen somit nicht durchgehend darunter.

NFC-Funktion als Voraussetzung

Voraussetzung für die Nutzung sind ein Smartphone mit NFC-Funktion, eine NFC-fähige E-Card und die „Meine SV-App“. Mit der E-Berechtigung erhält der ausgewählte Mediziner Zugriff auf ELGA, genau so, als hätte man die E-Card in das Lesegerät in der Ordination gesteckt. Er kann damit 90 Tage auf die E-Medikation und E-Befunde zugreifen sowie 28 Tage auf den E-Impfpass. Zudem kann der Arzt die verschriebenen Medikamente in der E-Medikation speichern.

Für das Erteilen der Berechtigung muss man die „Meine SV-App“ am Handy öffnen, den Namen des Arztes auswählen oder diesen über die Postleitzahl suchen und auswählen, erklärte Lehner. Anschließend muss man die E-Card an die Rückseite des Smartphones halten, womit dem betreffenden Arzt die Erlaubnis erteilt wird, ins E-Card-System einzusteigen. Dabei würden keine Gesundheitsdaten übertragen, sondern lediglich die SV- und die Kennnummer. Die Übertragung laufe über eine End-to-End-Verschlüsselung im Rechenzentrum, betonte Lehner: „Datenschutzrechtlich ein zu 1000-Prozent perfektes System.“ Zudem habe man als Versicherter die Kontrollmöglichkeit, wer wann in ELGA eingestiegen ist.

Das Projekt zeige die „gedeihliche Arbeit“ zwischen der Sozialversicherung und der Ärzteschaft, lobte Wutscher. Es sei auf „unkomplizierte Art und Weise“ ein niederschwelliges und tolles Programm erarbeitet worden. Dieses werde den ärztlichen Alltag sehr erleichtern und gleichzeitig das Service für die Patienten verbessern. Im Testbetrieb habe man gesehen, dass es sehr gut funktioniert und hilfreich ist. Die Rückmeldungen seien bis auf kleine Verbesserungsvorschläge durchwegs positiv gewesen.