Paris verweist auf Immunität Netanyahus vor Strafgerichtshof

Netanyahu wird wohl nicht vor dem Internationalen Strafgericht landen © APA/ANP/LAURENS VAN PUTTEN

Kurz nach Israels Zustimmung zu einer Waffenruhe mit der libanesischen Hisbollah-Miliz hat Frankreich erkennen lassen, dass der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanyahu erlassene Haftbefehl in Frankreich nicht zu dessen Festnahme führen würde. Netanyahu verfüge über die Immunität eines Staates, der dem IStGH nicht beigetreten sei, erklärte das französische Außenministerium am Mittwoch.

„Solche Immunitäten gelten für Ministerpräsident Netanyahu und die anderen betroffenen Minister und müssen berücksichtigt werden, sollte der IStGH uns um ihre Verhaftung und Überstellung bitten“, erklärte das Ministerium. Es verwies darauf, dass Frankreich seine internationalen Verpflichtungen einhalten werde.

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Frankreich beabsichtige zudem, „weiterhin eng mit Ministerpräsident Netanyahu und den übrigen israelischen Behörden zusammenzuarbeiten, um Frieden und Sicherheit für alle im Nahen Osten zu erreichen“, hieß es weiter.

Am Dienstagabend hatte das israelische Sicherheitskabinett einer von den USA und Frankreich vermittelten Waffenruhe im Libanon zugestimmt. US-Präsident Joe Biden und der französische Präsident Emmanuel Macron kündigten gemeinsam an, für deren Umsetzung zu sorgen.

Die Bewertung der Immunität eines Staats- oder Regierungschefs eines Landes, das nicht zu den IStGH-Vertragsstaaten gehört, ist juristisch umstritten. Die Frage wurde bereits zuvor bei Haftbefehlen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und Sudans Staatschef Omar al-Bashir diskutiert.

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Die französische Grün-Politikerin Marine Tondelier bezeichnete die Erklärung des Außenministeriums als „Schande“. Frankreich beuge sich den Forderungen Netanyahus, kritisierte sie. „Bestimmt war dies ein ‚Deal‘, damit Frankreich bei der Ankündigung der Waffenruhe im Libanon genannt wurde“, erklärte Tondelier.

Am Vortag hatten die G7-Staaten erklärt, sie wollten sich mit Blick auf den IStGH-Haftbefehl an ihre „jeweiligen Verpflichtungen“ halten. „Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum humanitären Völkerrecht und werden unseren jeweiligen Verpflichtungen nachkommen“, betonten die Außenminister der G7-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung.

Der IStGH hatte vor dem Hintergrund des Krieges im Gazastreifen in der vergangenen Woche Haftbefehle gegen Netanyahu sowie gegen Israels ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und Hamas-Militärchef Mohammed Deif erlassen. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Die 124 IStGH-Mitgliedstaaten – zu denen alle EU-Staaten, nicht aber Israel und die USA zählen – müssten demnach Netanyahu festnehmen, sobald er ihr Territorium betritt. Die Europäische Union hat sich zudem in einem Abkommen mit dem IStGH verpflichtet, die Unabhängigkeit des im niederländischen Den Haag ansässigen Gerichtshofs zu achten und seine universelle Unterstützung zu fördern, etwa indem Nichtmitglieder dazu motiviert werden, dem Römischen Statut beizutreten.