Arzt ging während OP – Mediziner klagte gegen Entlassung

Ein Arzt, der Anfang Mai im Linzer Kepler Uniklinikum (KUK) während einer Operation das Spital verlassen und dessen Patient den Eingriff nicht überlebt hatte, hat gegen seine fristlose Entlassung Klage eingereicht.

Einerseits hätte eine Obduktion ergeben, dass das Verhalten des Arztes nicht in Zusammenhang mit dem Tod gestanden sei. Andererseits hätte eine Entlassung sofort erfolgen müssen.

Er hätte den OP-Saal nicht verlassen sollen, sagte der langjährige Mediziner am Samstag laut Medienberichten. Dennoch stünde das Ableben des 77-Jährigen nicht im Zusammenhang mit seiner Abwesenheit, wie eine spitalsinterne Untersuchung ergeben habe. Der Arzt-Anwalt Klaus Dorninger sah darin einen triftigen Grund, warum einerseits die Entlassung vor dem Arbeitsgericht nicht halte. Andererseits habe sein Mandant, für den die Unschuldsvermutung gilt, aus dem selben Grund auch vor den Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen grob fahrlässiger Tötung nichts zu befürchten.

Als Chirurg in Bereitschaft hätte er auch ablehnen können, als ihn daheim das Spital telefonisch über den anstehenden heiklen Eingriff bei einem Aortenriss informierte. Dem pflichtete Ferdinand Waldenberger, ärztlicher Leiter des KUK, auch bei. Dennoch trage er als Oberarzt ab der Zusage die volle Verantwortung für die Operation. Das Verhalten des Arztes sei laut Waldenberger ein „massiver Vertrauensbruch gegenüber dem Patienten und gegenüber dem Spital“.

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Die Klinikleitung hatte den Oberarzt drei Tage nach dem Vorfall offiziell suspendiert und weitere drei Tage später erst entlassen. Darin sah Anwalt Dorninger einen Fehler, da eine Entlassung sofort hätte erfolgen müssen. Laut KUK-Leiter Waldenberger habe man die Entlassung erst am Montag ausgesprochen, um dem Mediziner Gelegenheit für eine ausführliche Stellungnahme zu geben, die er am Wochenende verfasst hatte.