Aufenthalt trotz Scheinehe: Freispruch für Linzer Sachbearbeiter

Ein Schöffengericht hat am Donnerstag einen mittlerweile pensionierten Sachbearbeiter des Magistrats Linz vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs rechtskräftig freigesprochen. Dem 57-Jährigen war vorgeworfen worden, 2016 einem Ägypter einen Aufenthaltstitel ausgestellt zu haben, obwohl er gewusst habe, dass dieser wegen Scheinehe verurteilt worden ist.

Der Ägypter hatte eine Ungarin geheiratet, um in Österreich bleiben und arbeiten zu können, und war vom Bezirksgericht Mödling wegen Scheinehe zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

In Linz habe der Mann einen Aufenthaltstitel beantragt und sich dabei auf genau diese Scheinehe berufen, so die Anklage. Der beschuldigte Sachbearbeiter habe von der Verurteilung zwar gewusst, aber dennoch eine Aufenthaltskarte ausgestellt.

Der Beschuldigte selbst bekannte sich nicht schuldig. „Was in der Anklageschrift steht ist richtig, aber ich glaube nicht, dass ich gegen Gesetze verstoßen habe“, sagte der Mann. Der Verteidiger argumentierte zudem, es habe sich nicht um einen Aufenthaltstitel gehandelt, sondern nur um eine sogenannte Aufenthaltskarte, die jederzeit wieder entzogen werden könne und kein Bescheid sei.

Er habe zwar eine Ekis-Abfrage gemacht und darin eine Verurteilung nach Paragraf 117 Fremdenpolizeigesetz gesehen, es sei aber nur eine kleine Geldstrafe gewesen, das sei ihm nicht relevant erschienen, schilderte der Beschuldigte. Dass sich hinter „§117 FPG“ der Tatbestand der Scheinehe verberge, habe er nicht gewusst.

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Der damalige Vorgesetzte des Angeklagten beschrieb diesen als erfahrenen langjährigen Mitarbeiter. Dennoch sei die Entscheidung zugunsten des Ägypters „ein ganz schwerer Fehler gewesen“. Natürlich könne jeder etwas übersehen, „aber was da passiert ist, kann ich mir auch nicht erklären“. In so einem Fall hätte der Mitarbeiter recherchieren müssen, worum es sich bei dem Paragrafen handelt, oder ihn als Vorgesetzten fragen müssen. Mittlerweile müsse in solchen Fällen eine zweite Person den Akt ansehen.

Es obliege dem Gericht zu entscheiden, ob es sich um Vorsatz oder „eine beispiellose Schlamperei“ gehandelt habe, so der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Immerhin sei man im Magistrat Linz aufgrund dieses Verfahrens mittlerweile sensibilisiert, wie man an den Aussagen mehrerer Zeugen gesehen habe. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch „zumindest im Zweifel“.

Das Gericht sprach den 57-Jährigen frei. „Dass da etwas schiefgelaufen ist in dem Fall, ist klar“, sagte die Richterin, aber man habe keinen Vorsatz nachweisen können. Die Aktennotizen, die der Angeklagte gemacht hat, würden eher dafür sprechen, dass er glaubte korrekt zu handeln. Das Urteil ist rechtskräftig.