Teilbedingte Haft für Fluchtwagenfahrer nach Bankraub

Fünfeinhalb Jahre nach einem Überfall auf eine Bank im Bezirk Klagenfurt-Land ist am Dienstag ein 26-jähriger Bosnier am Landesgericht Klagenfurt zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden. Er habe bei dem Raub, bei dem 185.000 Euro erbeutet worden waren, den Fluchtwagen gelenkt, stand für das Schöffengericht fest. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Laut Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse seien die Täter im November 2017 brutal vorgegangen: Dem Bankangestellten wurde der Mund zugehalten, ihm wurde eine Pistole an den Hinterkopf gedrückt, weiters wurde er gewürgt und gezwungen, den Tresor zu öffnen. Zwei Täter hatten die Tat unmittelbar ausgeführt, ein weiterer hatte das Fluchtfahrzeug gelenkt, ein Vierter abrufbereit mit einem weiteren Auto in Slowenien gewartet. Und dabei soll es sich um den 26-jährigen Bosnier gehandelt haben, der im Prozessverlauf aber jegliche Schuld von sich wies.

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Seine Version: Die Autovermietungsfirma, bei der er 2017 gearbeitet hatte, habe einen Anruf bekommen, dass ein Mann 200 Euro dafür bezahlen wolle, von Slowenien nach Bosnien gefahren zu werden. Also habe er diesen abholen wollen, unterwegs zufällig einen Bekannten getroffen und mit ihm – aus unerklärlichen Gründen – das Auto getauscht. Danach sei er weitergefahren, habe den Passagier abgeholt und nach Bosnien gebracht. Dass sowohl der Bekannte als auch der Passagier an dem Bankraub beteiligt waren, habe er nicht gewusst.

Beim Prozessauftakt vor einem Monat hatte einer der anderen Täter ausgesagt und den nun Angeklagten zwar entlastet, dabei aber massive Widersprüche zur Aussage des 26-Jährigen geliefert. Am Dienstag hätte ein weiterer Täter, der mittlerweile seine Strafe verbüßt hat und nach Bosnien abgeschoben wurde, aussagen sollen. Er hatte aber erklärt, nicht nach Österreich kommen zu wollen, um befragt zu werden, also wurde eine ältere Aussage von ihm verlesen. Und darin wurde der 26-Jährige belastet.

Richter Uwe Dumpelnik, der dem Schöffensenat vorsaß, führte in seiner Urteilsbegründung eine Reihe von Milderungsgründen ins Treffen: So sei der 26-Jährige unbescholten, zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre alt gewesen und sei auch nicht unmittelbar am Überfall beteiligt gewesen, sondern habe lediglich einen Beitrag geleistet. Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, wurde auch gleich die bedingte Entlassung des Mannes vorbereitet, er sitzt nämlich seit bald einem Jahr in Untersuchungshaft.