Am 24. November wird es für Welfenprinzen vor Gericht ernst

Oberlandesgericht Linz entscheidet über Berufung von Ernst August von Hannover – Adeliger fasste nicht rechtskräftig zehn Monate bedingt aus

Fast auf den Tag genau sechs Monate nach seiner Verurteilung am Landesgericht Wels zu zehn Monaten bedingter Haft entscheidet sich am Oberlandesgericht Linz, ob der Schuldspruch gegen Ernst August von Hannover rechtskräftig wird.

Der 67-Jährige, der sich vor Gericht nicht schuldig bekannte, hatte nach seiner Verurteilung am Landesgericht Wels im März Berufung angemeldet und sich gleichzeitig wegen der fünf erteilten Weisungen beschwert.

Der Welfenprinz wurde nicht rechtskräftig verurteilt, weil er sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und dann in Grünau beziehungsweise in Scharnstein unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht haben soll.

So wehrte er sich laut Staatsanwaltschaft am 15. Juli 2020 beim Polizeieinsatz in seinem Jagdhaus heftig und drohte den Beamten mit der „Hinrichtung ihrer Familien“.

Alkohol und Waffenverbot

Weiters erteilte das Gericht Ernst August von Hannover die Weisung, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen als am Anwesen Auerbach in Grünau. Weiters darf er sich gewissen Gebäuden der Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zum Verwalterpaar dieser Gebäude aufnehmen und keinen Alkohol trinken. Außerdem muss der 67-Jährige eine Psychotherapie absolvieren.

Vor allem die Weisung, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen, erzürnte den Adeligen. Außerdem bekämpft der passionierte Jäger das über ihn verhängte Waffenverbot beim Landesverwaltungsgericht sowie die Polizeieinsätze generell.

Von Heinz Wernitznig