Ein Elternpaar, das laut Anklage am 29. Dezember 2019 sein Neugeborenes vor eine Wohnung in Lichtenberg gelegt haben soll, ist am Montag im Landesgericht Linz vom Vorwurf der Aussetzung freigesprochen worden. Die Mutter habe das Kind nicht vorsätzlich in Lebensgefahr gebracht, sondern weggelegt, damit es gefunden wird. Dem Vater konnte nicht nachgewiesen werden, dass er beteiligt war.
Der kleine Bub, der inzwischen bei Pflegeeltern lebt, war erst eine Stunde alt, als er auf einer Fußmatte vor einer Wohnungstüre in einem Mehrparteienhaus gefunden wurde. Der in Textilien warm eingewickelte Säugling lag auf einem Kopfpolster. Eine Bewohnerin des Hauses hörte das Kind weinen und entdeckte es im Stiegenhaus, ihr Ehemann alarmierte die Einsatzkräfte.
Die 26-jährige Drogenabhängige habe laut ihrem Verteidiger den neugeborenen Sohn in einer „Kurzschlusshandlung“ weggegeben, aber die „Instinkte haben funktioniert“. So legte sie den Säugling warm eingewickelt genau dort ab, wo er rasch gefunden werden konnte. Das Kind sei nicht in eine lebensgefährliche Situation gebracht worden, wie es bei einer Aussetzung der Fall ist, begründete auch die Richterin den rechtskräftigen Freispruch. Dem Vater des Babys wiederum konnte nicht nachgewiesen werden, dass er von der Entbindung wusste und bei der Weglegung in der Dezembernacht beteiligt war.
Die Beschuldigte hatte vor ihrem Partner, mit dem sie bereits zwei Kinder hat – die aber nicht bei ihnen leben -, die dritte Schwangerschaft geheim gehalten, berichtete sie. Sie habe eine Unterleibsentzündung, erklärte sie ihm, warum sie einen „geschwollenen Bauch“ habe. In der Nacht auf den 29. Dezember brachte die Frau das Baby allein in der Badewanne ihrer Wohnung zur Welt.
„Es ging alles relativ schnell“, sagte sie. Nach der Entbindung habe sie den Säugling in „voller Panik“ in Decken gewickelt, geschaut, ob es ihm gut gehe, sei dann in das Nachbarhaus des Wohnparkes in Lichtenberg gelaufen und habe den Buben vor einer Tür abgelegt. „Ich klopfte leise“, um auf das Kind aufmerksam zu machen, dann wartete sie, bis die Tür geöffnet wurde, und ging dann, schilderte die Frau, was sie nach der Geburt „im Schock“ getan habe.
Der ebenfalls drogenabhängige Vater versicherte vor Gericht, von der Entbindung nichts bemerkt zu haben, da er in jener Nacht „hackedicht“ war. Von der Schwangerschaft will er jedoch anfangs sehr wohl etwas gewusst haben, widersprach er der Angeklagten. Doch sie habe ihm gesagt, sie habe abgetrieben.
Trotz Freispruchs vom Vorwurf der Aussetzung fasste der Mann 18 Monate Haft aus. Er war auch wegen Suchtgifthandels, -konsums sowie Diebstahls und Vergehen nach dem Waffengesetz angeklagt. Wegen Weitergabe und Einnahme von Drogen sowie wegen Besitzes eines Elektroschockers wurde er dann rechtskräftig verurteilt. Vom Vorwurf des Diebstahls von Bluetooth-Kopfhörern wurde er im Zweifel freigesprochen. Dafür war bereits seine Lebensgefährtin in einem anderen Prozess verurteilt worden.