Nach dem Tod eines Fünfjährigen in Mönchengladbach sitzen dessen Mutter und ihr Lebensgefährte in Untersuchungshaft. Ein Richter erließ gegen den 23-Jährigen Haftbefehl wegen Totschlags, gegen die gleichaltrige Frau erging Haftbefehl wegen Totschlags durch Unterlassen, wie eine Polizeisprecherin am Donnerstag sagte. Die Obduktion der Leiche habe ergeben, dass der Bub durch stumpfe Gewalt starb.
Die Mutter hatte am Dienstagabend den Rettungsdienst gerufen, weil ihr Sohn nicht mehr atmete. Der Notarzt stellte den Tod des Kindes fest. Die 23-Jährige habe angegeben, dass der Bub von seinem Hochbett gefallen sei. Da die Art und Vielzahl der Verletzungen nicht zu dieser Aussage passten, wurde eine Obduktion angeordnet.
In seiner Vernehmung habe das arbeitslose Paar die Vorwürfe bestritten. Die 23-Jährige habe noch ein dreijähriges Kind, das sich nun in der Obhut des Jugendamtes befinde, sagte die Polizeisprecherin. Der Lebensgefährte sei nicht der Vater der Kinder.
Zeugen zufolge hatte der Fünfjährige vor einer Woche schon einmal Verletzungen, die die Mutter mit einem Sturz erklärt habe. Die Polizei habe im vergangenen Jahr keine Einsätze wegen häuslicher Gewalt bei der Familie gehabt.