Nach der Tötung einer Siebenjährigen mutmaßlich durch ihre ältere Schwester in Leipzig ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Die 13-Jährige sei zwar nicht strafmündig, aber es gehe darum, die Umstände der Tat aufzuklären, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig. Das Mädchen sei körperlich unverletzt und werde weiter in einer Fachklinik psychologisch betreut, sagte eine Polizeisprecherin.
Zu den tödlichen Verletzungen des jüngeren Mädchens machte die Sprecherin keine Angaben. Allerdings sei eine Obduktion der Leiche angeordnet worden. Wann diese durchgeführt wird und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte die Sprecherin nicht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei sprachen von einem besonders tragischen Fall.
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Demnach soll die 13-Jährige am Freitagabend auf ihre jüngere Schwester eingestochen haben, als die Eltern nicht im Haus waren. Die Ältere soll nach der Tat selbst die Polizei alarmiert haben. Als Polizisten zu dem Mehrfamilienhaus im Leipziger Stadtteil Kleinzschocher kamen, fanden sie das schwer verletzte Kind. Das Mädchen wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo es laut Polizei wenig später starb. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren sei sichergestellt worden. Bisher machte die Polizei keine Angaben dazu, um welche Stichwaffe es sich handelte.
Als die Eltern noch am Freitagabend über die Tat informiert wurden, sei ein Kriseninterventionsteam dabei gewesen, sagte eine Polizeisprecherin. Solche Teams sollen in akuten Notlagen Angehörige etwa von Verbrechens- und Unfallopfern unterstützen.
„Es ist ein tragischer Fall“, sagte Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig. Laut deutschem Strafgesetzbuch ist jemand schuldunfähig, der bei Begehung der Tat noch keine 14 Jahre alt ist – selbst bei schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Denn es wird davon ausgegangen, dass Kinder die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken.
In Fällen mit strafunmündigen Kindern halten sich die Ermittlungsbehörden generell mit Antworten zu den Hintergründen und mit Details zurück. Dies geschieht zum Schutz der Kinder. Am Ende der Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft den Fall zumeist an die Jugendbehörden weiter. Welche Maßnahmen dort ergriffen werden, hängt vom Einzelfall ab.
Denkbar sind, eine psychiatrische Behandlung für das Kind, unter Umständen auch in einer geschlossenen Einrichtung. Möglich ist auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen – oder dass das Kind eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht wird. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind aber hoch.
Zuletzt wurde immer wieder darüber diskutiert, das Alter für Strafmündigkeit herabzusenken. Hintergrund waren auch besonders extreme Fälle, in denen Kinder als Täter beziehungsweise Tatverdächtige galten. So soll etwa im April ein damals 13 Jahre alter Bursche einen Mann ohne festen Wohnsitz in Dortmund mit Messerstichen getötet haben. Vielen Menschen blieb auch ein Fall in Nordrhein-Westfalen in Erinnerung: Zwei Mädchen im Alter von damals zwölf und 13 Jahren gestanden, eine zwölf Jahre alte Schülerin im März 2023 mit Messerstichen getötet zu haben.