Ablehnung für EU-Empfehlung zu Ausweitung rauchfreier Zonen

Kommission empfiehlt auch Rauchverbot in mehreren Außenbereichen © APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER

Eine Empfehlung der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zur Ausweitung rauchfreier Zonen stößt in Österreich auf Ablehnung. Wie die Brüsseler Behörde bereits Mitte September mitteilte, solle das Rauchen vor allem an Orten, an denen sich Kinder aufhalten, verboten werden – darunter Spielplätze, Bäder, Schulen, aber auch zum Beispiel die Außenbereiche von Gastronomiestätten. Ein Artikel der „Kronen Zeitung“ dazu brachte nun die Politik auf den Plan.

Gegenüber der „Krone“ sagte am Dienstag Mario Pulker, Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer (WKÖ): „So etwas wäre für unsere Betriebe ruinös und würde massive Umsatzeinbußen bringen.“ Für die EU-Staaten ist die Empfehlung nicht bindend. Die Kommission lädt sie aber dazu ein, entsprechende Maßnahmen zu treffen, „unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten und Bedürfnisse“.

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Die österreichischen EU-Abgeordneten aller Parteien sprachen sich gegen weitere Verbote aus. Petra Steger (FPÖ) und Lukas Mandl (ÖVP) lehnten einen solchen Schritt klar ab und sehen in dem Bereich keine Aufgabe für die EU-Kommission. Andreas Schieder (SPÖ), Thomas Waitz (Grüne) und Helmut Brandstätter (NEOS) betonten zwar alle drei, dass ein Rückgang der Raucherzahlen wünschenswert sei. Dies müsse aber über Informations- und Bewusstseinsarbeit geschehen und nicht über Verbote.

Auch aus der heimischen Innenpolitik gab es am Dienstag Wortmeldungen dazu. In Österreich sei ein Großteil der Empfehlungen des Entwurfs bereits umgesetzt, hieß es aus dem Ressort von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zur APA. Seit 2018 gilt auf Freiflächen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ein striktes Rauchverbot. In überdachten Gastgärten darf seit 2019 nur dann geraucht werden, wenn mindestens 50 Prozent der Seitenflächen völlig offen sind, um einen entsprechenden Luftaustausch zu gewährleisten. Auch in Verkehrsmitteln zur gewerblichen Personenbeförderung wie Taxis und Reisebussen ist das Rauchen ausnahmslos verboten. In privaten Kfz darf nur dann geraucht werden, wenn keine Minderjährigen anwesend sind. Umfassend verboten sind zudem die Werbung und das Sponsoring für Tabak- und verwandte Erzeugnisse.

Österreich spreche sich nicht für ein generelles Rauchverbot im Freien aus. Aus Sicht des Gesundheitsministeriums sei aktuell die Regulierung von Nikotinpouches und ähnlichen neuen Tabak- und Nikotinprodukten der nächste wichtige Schritt. Sie seien vor allem bei Jugendlichen weit verbreitet und sollten denselben Regeln wie Zigaretten unterliegen. Der Entwurf des Gesundheitsministeriums einer Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes liege seit über zwei Jahren vor.

Der FPÖ-Konsumentenschutzsprecher im Nationalrat, Peter Wurm, sprach von einem „Anschlag der EU-Bürokratie, die nun auch das Rauchen in den Gastgärten untersagen möchte, quasi als Gastrosterben auf EU-Verordnung“. „Ein Rauchverbot im Freien wird es mit der ÖVP nicht geben“, hielt seinerseits ÖVP-Klubobmann August Wöginger in einer Aussendung fest.

Zustimmung kam von Robert Rockenbauer von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, die Empfehlungen der EU würden „ganz den langjährigen Forderungen“ der Schutzgemeinschaft entsprechen. Überfällig sei auch ein Rauchverbot für Schwimmbäder, Liegewiesen, Parks usw. Besonders verwerflich, so Rockenbauer, sei das Rauchen bei Haltestellen, „denn hier wird oft der letzte Lungenzug erst in Bus oder Bahn ausgeatmet, sehr zum Leidwesen der Personen, die ein rauchfreies Verkehrsmittel gewählt haben“. Die Schutzgemeinschaft fordert ein Rauchverbot „überall dort, wo mehrere Menschen zusammenkommen“.

Die Kommission erweiterte mit ihrer Empfehlung von vor drei Wochen eine vergleichbare Empfehlung von 2009. Neben der Ausweitung der rauchfreien Zonen auf Außenbereiche wird auch die Ausweitung auf alternative Tabakprodukte (z.B. elektronische Zigaretten, Anm.) empfohlen. Man reagiere hiermit auf Erkenntnisse, dass auch diese Produkte zu Gesundheitsschäden bei Passivnutzern führen können, hieß es damals in einer Aussendung der Kommission.