Im Fall um die Privatanklage von „Currywurstmann“ Chris Töpperwien gegen einen früheren Geschäftsführer der Grill Heaven GmbH ist ein Vergleich geschlossen worden. Die Privatanklage wegen übler Nachrede sei auf dieser Grundlage zurückgezogen worden, sagte Anwalt Martin J. Walser am Dienstag zur APA. Das Verfahren wurde in der Folge nach Angaben des Landesgerichts Wiener Neustadt eingestellt.
Vorgegangen war der aus dem Reality-TV bekannte Töpperwien gegen den Mann wegen eines Fernsehinterview-Statements. Von der Privatanklage umfasst war der Vorwurf des unehrenhaften Verhaltens. Der Beschuldigte habe vor laufender Fernsehkamera behauptet, dass Töpperwien Straftaten begangen und „Leute ums Geld gebracht“ habe, lautete der Tenor. Am vergangenen Mittwoch gab es in diesem Zusammenhang einen Gerichtstermin in Wiener Neustadt.
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Der Angeklagte habe die Äußerungen „mit dem Ausdruck des Bedauerns“ widerrufen und sich verpflichtet, solche Behauptungen nicht mehr zu machen, betonte Töpperwien-Anwalt Walser auf APA-Anfrage. Auch eine Kostenübernahme sei erfolgt. Im Gegenzug sei die Privatanklage im Anschluss an die Hauptverhandlung zurückgezogen worden. „Wenn jemand die weiße Fahne weht, treten wir sicher nicht nach“, hob Walser hervor.
Angelastet worden waren Töpperwien am Landesgericht Wiener Neustadt in einem ursprünglichen Strafverfahren Untreue und Veruntreuung. Die Anschuldigungen gegen den Deutschen standen in Verbindung mit der Grill Heaven GmbH in Vösendorf (Bezirk Mödling), deren Geschäftsleiter er 2021 war. Am 26. August erfolgte ein laut Walser mittlerweile rechtskräftiger Freispruch.
Bekannt wurde Töpperwien u.a. durch das Format „Goodbye Deutschland! Die Auswanderer“ auf VOX und seine Teilnahme beim RTL-„Dschungelcamp“. Der 50-Jährige, der in die USA ausgewandert ist, wurde heuer aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Deutschland festgenommen und nach Österreich ausgeliefert. Gegen gelindere Mittel wurde er auf freien Fuß gesetzt.