Drei tote und 1.607 verletzte E-Scooterfahrer im Vorjahr

Fehlende Fahrfertigkeiten sowie zu niedriges Risikobewusstsein und Alkohol- bzw. Drogeneinfluss als Problem

Die Gefahr eines Sturzes mit einem E-Scooter wird vielfach unterschätzt. © blackday - stock.adobe.com

2023 sind E-Scooter an 1.762 Verkehrsunfällen in Österreich beteiligt gewesen, dabei wurden 1.607 E-Scooterfahrer verletzt und drei Menschen getötet. Das berichtete der ÖAMTC unter Berufung auf Daten von Statistik Austria. E-Scooter werden im urbanen Bereich als Ergänzung der Mikromobilität viel genutzt, die Gefahren würden aber oft unterschätzt, warnte der Club.

Die meisten E-Scooter-Unfälle ereigneten sich daher in Wien mit 521, gefolgt von Niederösterreich mit 263, Oberösterreich mit 248, der Steiermark mit 216, Salzburg mit 149, Tirol mit 137, Kärnten mit 113, Vorarlberg mit 99 und dem Burgenland mit 16 Unfällen.

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Die häufigsten Ursachen für Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung waren Vorrangverletzungen (28 Prozent) sowie Unachtsamkeit/Ablenkung (23 Prozent). Auffällig sei jedoch der im Vergleich zu anderen Mobilitätsformen große Anteil an Unfällen aufgrund von Missachtung von Ge- und Verboten (20 Prozent) sowie Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss (zwölf Prozent).

„Die differenzierte Untersuchung von Unfällen mit E-Scootern zeigt vor allem zwei Problemfelder auf: fehlende Fahrfertigkeiten sowie zu niedriges Risikobewusstsein und, damit verbunden, das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss“, analysierte ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé.

Entscheidend, zunächst im geschützten Bereich zu üben

Die Fahrdynamik von E-Scootern ist sehr speziell, betonte der ÖAMTC. Daher sei es wichtig, vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr in einem geschützten Bereich zu üben. „Das gilt auch für Leih-Scooter“, so Nosé.

Dringend geraten wird zum Tragen eines Helms. Auch bei diesem Fortbewegungsmittel gilt die Devise „Don’t drink and drive“ und die Einhaltung der Verkehrsregeln. Bei E-Kleintretrollern, die nach §88b StVO einzuordnen sind, gelten die Verhaltensbestimmungen für das Fahrrad im Sinne der StVO.