Haftstrafen in Prozess um Missbrauch im Freibad Traiskirchen

Die beiden Männer wurden aus der U-Haft vorgeführt © APA/SOPHIA KILLINGER

Mit teilbedingten Haftstrafen hat am Donnerstag ein Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt um sexuellen Missbrauch von Unmündigen im Freibad Traiskirchen (Bezirk Baden) geendet. Zwei afghanische Asylwerber sollen im Juni sechs Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren im Strudelbecken berührt bzw. betastet haben. Die beiden Angeklagten erhielten jeweils 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten im Alter von 29 und 30 Jahren hatten laut dem Staatsanwalt am 18. Juni im Strudelbecken „Gelegenheiten ausgenützt, als andere in ihrer Griffweite waren“, und geschlechtliche Handlungen an Unmündigen vorgenommen. Sie sollen teils unter, teils über Wasser nach den Brüsten und Genitalien der Kinder gegriffen haben. Zum Teil blieb es beim Versuch, weil sie etwa Oberarme oder Oberschenkel erwischten.

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Das Duo hatte sich zu Beginn der Schöffenverhandlung schuldig bekannt. „Ich schwöre, dass ich es nicht absichtlich gemacht habe. Ich habe selbst Kinder“, sagte der 30-Jährige laut der Dolmetscherin. Die beiden Männer, die vor ihrer Festnahme in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen lebten, hatten ihren Angaben zufolge an diesem Tag erstmals in ihrem Leben Alkohol konsumiert. Sie verwiesen in ihren Befragungen auf Erinnerungslücken. Er fühle sich schuldig, weil er nicht wisse, was geschehen sei, meinte der 30-jährige Erstangeklagte. Nach dem letzten Stamperl könne er sich „wirklich an nichts mehr erinnern“.

Nach der Festnahme wurde bei den Männern eine Alkoholisierung von rund 1,3 bzw. 1,1 Promille festgestellt, sagte der Richter. Dieser Wert sei „weit davon entfernt, dass man nicht mehr weiß, was man tut“. „Ich habe das Gefühl, dass Sie versuchen, alles auf den Alkohol zu schieben“, meinte der Vorsitzende zum 30-Jährigen. „Ich habe keine Erinnerung“, erwiderte der Angeklagte.

Der 29-Jährige sei den Zeugenaussagen zufolge trotz der Alkoholisierung als Nichtschwimmer in der Lage gewesen, sich im Strudelbecken zu bewegen und Kinder zu berühren, hielt der Richter fest. „Sie können sich vorstellen, dass das passiert ist?“, wollte der Richter vom 29-Jährigen zu den Vorwürfen wissen. „Ja. Es tut mir leid“, erwiderte der Beschuldigte.

Bei den Unmündigen handelt es sich um fünf Mädchen im Alter von neun bis 13 Jahren sowie einen 13-jährigen Buben. Gezeigt wurden Videos der kontradiktorischen Vernehmungen der Opfer. Eines erzählte etwa, im Strudelbecken im Intimbereich, an der Brust und am Gesäß berührt worden zu sein. Ein Mädchen wurde ihrer Aussage zufolge von beiden Männern betastet.

„Diese Art der Erinnerungslücke ist nicht zu 100 Prozent glaubwürdig“, meinte der Richter in der Urteilsbegründung. Berührungen vom Intimbereich seien vom Vorsatz erfasst gewesen. „Die nachvollziehbare Empörung über das Vorgefallene ist von der strafrechtlichen Dimension klar zu unterscheiden“, betonte der Vorsitzende. Der Tatbestand sei gegeben, liege aber „im unteren Bereich dessen, was möglich ist“.

Einem Opfer wurden 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, drei je 1.000 Euro und einem weiteren 500 Euro. Ein Mädchen hatte sich dem Verfahren nicht angeschlossen. Mit weiteren Ansprüchen wurden die Opfer auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte des unbedingten Haftteils wurde aus generalpräventiven Gründen abgelehnt. „Ich hoffe, dass das der letzte Übertritt strafrechtlicher Grenzen war“, sagte der Vorsitzende zu den beiden Männern.